Minijob - wie läuft das mit Krankheit und Urlaub?

Hallo zusammen,

ein Minijob soll ja eine Vollzeitjob gleichgestellt sein, was Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht.

Aber wie soll das in der Praxis laufen?

Meist läuft es ja so, dass ein Minijobber z.B. 20 Stunden im Monat arbeiten soll und dafür z.B. 200€ bekommt. Wann diese 20 Stunden sind, variiert je nach Bedarf des AG.

Was ist nun, wenn der AN 2 Wochen lang krank ist? Er kann ja seine 20 Stunden die er zu leisten hat problemlos auch in den anderen 2 Wochen des Monats abarbeiten? Dann gäbe es kein Krankengeld?

Mir ist einfach unverständlich, wie das mit den normalerweise veränderlichen Arbeitstagen dann im Krankheitsfall geregelt wird, kann das jemand erläuern?
Ebenso mit Urlaub: da ein Minijobber ja wohl meist nur 2-3 Tage in der Woche arbeitet, bekommt er doch nicht zusätzlich noch Urlaub oder?

Vielen Dank!
Granini

Falsches Brett
Hi!

Sinnvoller wäre diese Frag im Brett Arbeitsrecht aufgehoben, wo Du auf die Frage vermutlich diesen Linkals Antwort bekommen würdest. :smile:

Dann gäbe es kein
Krankengeld?

Krankengeld ist das, was nach 42 Tagen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers von der Kasse gezahlt wird.
Das gibt es beim Minijob in dieser Form in der Tat nicht.

Ebenso mit Urlaub: da ein Minijobber ja wohl meist nur 2-3
Tage in der Woche arbeitet, bekommt er doch nicht zusätzlich
noch Urlaub oder?

Wenn jemand nur 2-3 Tage in der Woche arbeitet, darf er also keinen Urlaub, also auch nicht die üblichen 2-3 Tage nehmen?

Kurz: Doch, darf er natürlich! Schließlich bekommen die Leute, die nur 5 statt 6 Tage in der Woche arbeiten, auch Urlaub…

VG
Guido