Minijob - Zahlung trotz Krankheit

Liebe/-r Experte/-in,
arbeitete als Minijobber (angemeldet bei Knappschaft) in einer Kosmetikstudio.
Wurde im Dezember arbeitsunfähig mit Krankenhausaufenthalt. War bis zum 20.Dezember krank geschrieben.
Mein Arbeitgeber sagte mir, daß ich für den Monat Dezember für die paar Tage auch nicht mehr zur Arbeit kommen bräuchte. War aber im Dezember noch bei Knappschaft als Minijobber angemeldet. Nun hat er mich zum 01.01.2011 entlassen. und möchte mein Geld für Dezember nicht zahlen.
Meine Frage :
Ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mir mein Geld für Dezember trotzdem in voller Höhe zu zahlen.

Im Voraus herzlichen Dank für die Antworten.

Ja er muss weiter Entgeltfortzahlung leisten, siehe §3 EFZG

als Minijobber haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen,aber nur für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie mit dem AG vereinbaren, für die restliche Zeit nicht zu arbeiten, wird für diese Zeit auch kein Entgelt gezahlt.