Guten Morgen.
Ich hoffe ich bin mit meinen Fragen hier richtig. Achtung!! Es ist etwas mehr zum lesen!
Frau A. arbeitet seit 10 Monaten als Regalbefüllerin. Sie hat einen Minijob-Vertrag unterschrieben. Erhält jedoch nicht monatlich 400 Euro. Sie arbeitet auf Stundenbasis und erhielt einen Stundenlohn von 6 Euro. Der Verdienst war immer zwischen 250 - 320 Euro monatlich.
Im November 2010 gab es einen Zusatz-Vertrag zum Minijob. Frau A. unterschrieb diesen und bekam eine Kopie mit nach Hause die NICHT vom Arbeitgeber unterschrieben war. Es gab eine Lohnerhöung von 50 cent Brutto abzüglich 2 Prozent Pauschalsteuer. Somit verdient Frau A. seit November 2010 pro Stunde 6,37 Euro und arbeitet zweimal die Woche. Einige andere Kollegen arbeiten dreimal die Woche. Aber mehr als 2-3 mal in der Woche wird nicht gearbeitet.
Der Arbeitgeber gibt nun auch 24 Werktage (Montag bis Samstag) Urlaub. Der Urlaub muss 4 Wochen im Vorraus angemeldet werden. Frau A. wollte nun schneller als ihre Arbeitskollegen sein und eine Woche Urlaub anmelden. Und das in den Osterferien, da Frau A. schulpflichtige Kinder hat. Der Urlaub wurde gestrichen, da in den Osterferien und Weihnachtsferien Urlaubssperre ist. Darf der Arbeitgeber das? Frau A. kann doch nicht nur Urlaub nehmen wenn die Kinder in der Schule sind. Zumal Frau A. für die Arbeit, die Abends ist, einen Babysitter braucht und auch dieser schon gesagt hat, dass er in den Osterferien nicht da sein wird.
Frage Nr. 2: Frau A. erfuhr das sie, wenn sie Urlaub an ihren Arbeitstagen möchte (Montags und Freitags), nicht zwei Tage Urlaub nehmen darf. Es werden dann vom Arbeitgeber 6 Tage (Montag bis Samstag) angerechnet. Frau A. arbeitete noch nie Samstags. Wenn Feiertage anstehen können sich die Termine für die Regalbefüllung ändern. Dann kann es vorkommen das Frau A. an einem anderen Tag kommen muss. Der Arbeitgeber zahlt dann eine Pauschale an Urlaubsgeld. Er wird den Lohn der letzten drei Monate zusammenrechnen und dann den Durchschnitt nehmen. Keine Ahnung wieviel Geld das ist UND ob das dann auch so stimmt. Vor allem keine Ahnung ob das Urlaubsgeld für zwei Tage oder 6 Tage gezahlt wird. Das geht alles nicht aus dem Zusatz-Vertrag hervor. Ist das wirklich alles rechtens???
Frage 3: Der Zusatz zum Arbeitsvertrag wurde im November von Frau A. unterschrieben. Der Arbeitgeber hat aber bisher nicht den Vertrag mit seiner Unterschrift versehen und an Frau A. gesendet, zahlt aber die Lohnerhöhung. Ist der Arbeitsbvertrag von Frau A. rechtens oder unwirksam?
Vielen Dank für´s Lesen. Sorry, das es so viel war.
