Hallo,
stimmt das, dass wenn ein Vollzeitmitarbeiter in der Pflegebrange krank ist, und ein Minijobber den vertritt, dann darf der Minijobber auch mehr als 450 € steuerfrei verdienen?
danke im Voraus
Hallo,
stimmt das, dass wenn ein Vollzeitmitarbeiter in der Pflegebrange krank ist, und ein Minijobber den vertritt, dann darf der Minijobber auch mehr als 450 € steuerfrei verdienen?
danke im Voraus
Servus,
nein, das stimmt nicht.
Für einen „Minijobber“ gelten immer die Grenzen für eine geringfügige Beschäftigung.
Bei so einer Krankheitsvertretung kann - muss nicht - es sich um eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung handeln. Wenn Du mit diesem Begriff eine Suchmaschine Deiner Wahl fütterst, erfährst Du, was es mit einer kurzfristigen Beschäftigung auf sich hat.
Schöne Grüße
MM
Hallo Dimonz,
das geht tatsächlich. Der Gesetzgeber spricht dann von unvorhergesehenen Ereignissen.
Der Minijobber darf ja normalerweise nur 450 € verdienen. Wird jetzt z.B. ein Vollzeitmitarbeiter krank (es ist übrigens egal, wo er arbeitet) und der Minijobber muss jetzt die Arbeit teilweise mit übernehmen, kann der Minijobber bis zu dreimal im Jahr über die 450 € pro Monat verdienen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass er aufs Jahr gesehen nicht mehr als 12 Monate * 450 €, also 5400 € verdient. Und wie gesagt, unvorhergesehene Ereignisse, also keine Urlaubsvertretung.
Das ganze hübsch mit Beispielen garniert kannst du auch hier nachlesen.
Viele Grüße
Gesine