Minijobber arbeitet zusätzlich schwarz

…mal angenommen es gibt folgende Situation, die in BRD leider nicht allzu selten anzutreffen ist:

Eine Privatperson stellt eine Haushaltshilfe auf Minijobbasis an und lässt sich von der Hilfe im Haushaltscheck als auch im Arbeitsvertrag bestätigen, dass diese keine weiteren Nebentätigkeiten hat.

Nun stellt sich aber durch einen dummen Zufall heraus, dass die Haushaltshilfe noch 3 Jobs schwarz nebenbei macht, mit diesen über 1000 Euro zusätzlich zu dem angemeldeten Minijob im Monat verdient - der Arbeitgeber hatte davon keine Ahnung, bis die entsprechenden Behörden auf diesen zugehen und ihn auffordern rückwirkend die Steuern und Abgaben auf alle Arbeitsverhältnisse zu bezahlen…

Zurecht fühlt sich da der Arbeitgeber, welcher seine Hilfe regulär angemeldet hat ein wenig verschaukelt. Gibt es irgendwelche Klauseln im Arbeitsvertrag mit der regulär angemeldeten Haushaltshilfe, welche einen Arbeitgeber vor derartigen Nachzahlungen schützt???

Danke für die Antworten!
Alexandra

Hallo Alexandra,

das leuchtet mir irgendwie nicht so ganz ein. Wieso sollter der Arbeitgeber, der der Putzfrau nur den angemeldeten Job beschafft hat nun auch noch die Steuern für die Jobs bezahlen mit denen ER absolut nichts zu tun hat.

Großes Fragezeichen.

Gruß

Phoebe

Hallo Phoebe,

ich glaube, hier liegt ein Mistverständnis vor. Wenn AN nur auf €400-Basis arbeitet, muß AG auch nur Pauschalabgaben zahlen, ich glaube iHv 25%. Wenn jetzt aber AN in Wirklichkeit durch mehrer Nebenjobs z.B. €1000 verdient, kann AG nicht einfach nur 25% auf die €400 bezahlen, wie es im obigen Fall machbar wäre, sondern muß AN regulär anmelden. Dann sind aber die Abgaben höher. So, und im hiesigen Fall sagt AN, ich arbeite auf €400-Basis, AG sagt OK und meldet AN als Minijobber an und jetzt kommt das Finanzamt zum AG und sagt, er muß jede Menge nachzahlen, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. IMHO zurecht fühlt sich AG verar…, weil er nichts falsch gemacht hat und trotzdem zahlen muß.

Alles klar?

Ralph

Hallo Ralph, genau das ist der Sachverhalt noch mal anders formuliert - wie ist die Lösung für alle AG??? Vor allen Dingen wie sieht die Lösung für AG im Privathaushalten aus, die ja längst nicht über die Kapitaldecke verfügen, wie einige Unternehmen und für die das wirklich an den existenziellen Ruin führen kann.

Hallo Alexandra,

ich habe nicht die leiseste Ahnung, wie hier die Lösung aussieht. Das sollten aber die Rechtsverdreher hier im Forum wissen.

Ralph

Hi!

Man KANN sich nicht davor schützen!

Man könnte darüber nachdenken, den AN schadenersatzpflichtig zu machen, da man hier nicht von leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ausgehen muss, sondern imo VORSATZ unterstellen kann.

Aber man kann sich nicht wirklich davor schützen, dass man die „richtigen“ Beiträge als AG zahlen muss.

Eine Möglichkeit, welche mir einfällt, wäre die regelmäßige Überprüfung durch die Knappschaft. Damit man nicht nachzahlen muss, kann man dort bitten, den Versicherungsstatus zu überprüfen - somit fällt zumindest eine heftige Nachzahlung weg.

Wenn man sich im Arbeitsvertrag eine Klausel unterschreiben lässt, die besagt, dass kein weiterer Minijob ausgeübt wird, ist es zwar sinnvoll wegen des Schadenersatzes, aber vor zahlungen schützen kann man sich nicht.

LG
Guido

Hallo Guido,

Wenn man sich im Arbeitsvertrag eine Klausel unterschreiben
lässt, die besagt, dass kein weiterer Minijob ausgeübt wird,
ist es zwar sinnvoll wegen des Schadenersatzes, aber vor
zahlungen schützen kann man sich nicht.

Es ging doch hier, glaube ich, um Schwarzarbeit. Die kann man durch Nachfrage bei der Knappschaft auch nicht finden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber für die durch Schwarzarbeit eines Mitarbeiters verursachten Ausfälle bei Sozialversicherung und Steuern verantwortlich gemacht werden kann, oder sehe ich das falsch?

Cheers, Felix

Hi!

Es ging doch hier, glaube ich, um Schwarzarbeit. Die kann man
durch Nachfrage bei der Knappschaft auch nicht finden.

Stimmt, aber den Hinweis fand ich trotzdem nicht unwichtig.

Ich
kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber für die
durch Schwarzarbeit eines Mitarbeiters verursachten Ausfälle
bei Sozialversicherung und Steuern verantwortlich gemacht
werden kann, oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du in der Tat falsch.

LG
Guido

wie ein Mandant mir mal sagte:

„Germany is a semi-socalistic country“…

Indeed,