Minijobber beim Jobcenter als Arbeitsloser geführt

Hallo.
Meine Frage.

Darf der Jobcenter einen Mini-Jobber als Arbeitsloser in der Akte führen nur weil der Mini-Jobber einen „Nebenjob“ hat und keinen Sozialversicherungspflichtigen Job.

Danke

Das ist normal
Hallo

Darf der Jobcenter einen Mini-Jobber als Arbeitsloser in der Akte führen nur weil der Mini-Jobber einen „Nebenjob“ hat und keinen Sozialversicherungspflichtigen Job.

Ja sicher, einer, der nur einen Mini-Job hat, der ist ‚arbeitslos‘. Das heißt nicht, dass er nie arbeiten würde. Eine alleinerziehende nicht berufstätige Mutter mit einjährigen Drillingen ist ja auch ‚arbeitslos‘, obwohl es ihr an Arbeit rund um die Uhr sicher nicht fehlen wird.

Viele Grüße

ja

Wird er mit Arbeit wirklich als arbeitslos geführt?

Das wäre natürlich falsch. Denn er hat hat Arbeit. Eben diese sieben Stunden an der Tankstelle.

Aber so lange er ergänzend ALG II bezieht, behiehen möchte, wird er als arbeitssuchend geführt.

Als was auch sonst? Als Freizeitmillardär?

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo

Monatsbericht der Bundesagentur, Punkt 2b „Arbeitslosenstatistik“:

_"Die Definition der Arbeitslosigkeit findet sich im § 16 SGB III. Danach sind Arbeitslose Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  3. sich bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Außerdem gelten nach § 16 Abs. 2 SGB III Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik als nicht arbeitslos.
In den §§ 116 ff SGB III wird der Arbeitslosenbegriff im Zusammenhang mit der Regelung des Anspruch auf Arbeitslosengeld weiter
präzisiert.

Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB II sinngemäß Anwendung. Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht als arbeitslos geführt werden:

a) Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
b)Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Hilfebedürftige, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen.
c) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, gelten nach § 53a Abs. 2 SGB II dann nicht als arbeitslos, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte."_

http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31902/Statisch…

LG

Hallo

Eine alleinerziehende nicht berufstätige Mutter mit
einjährigen Drillingen ist ja auch ‚arbeitslos‘, obwohl es ihr
an Arbeit rund um die Uhr sicher nicht fehlen wird.

Siehe oben… im SGB II-Bereich wäre für sie bei Kind(ern) unter 3 J. eine Erwerbstätigkeit unzumutbar. Die Mutter steht dem Arbeitsmarkt derweil nicht zur Verfügung und würde deshalb statistisch nicht als „arbeitslos“ mitgezählt :wink:
Genauso wenig wie Bezieher, die Angehörige pflegen… zur Schule/ Ausbildung gehen… arbeitsunfähig gemeldet sind… vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruch nehmen.

(…weshalb ja auch die monatliche Zahl der Leistungsbezieher viel aussagekräftiger u. interessanter ist als nur die statistisch fabrizierte offizielle „Arbeitslosenzahl“ , die sie uns jeden Monat verkünden. Aber nun ja… „Aufschwung, Aufschwung“, nicht wahr… :wink: ^^ )

LG