Hallo liebe Steuerexperten,
hat ein umsatzpflichtiger Einzelunternehmer Steuervorteile, wenn er Leute geringfügig (400 EUR) beschäftigt?
Vielen Dank,
Mohamed.
Hallo liebe Steuerexperten,
hat ein umsatzpflichtiger Einzelunternehmer Steuervorteile, wenn er Leute geringfügig (400 EUR) beschäftigt?
Vielen Dank,
Mohamed.
hi,
die aufwendungen dürften betriebsausgaben darstellen, welche den gewinn des einzelunternehmers mindern, wodurch eine ggf. anfallende steuerlast gemindert wird.
mfg vom
showbee