Wir haben seit Ewigkeiten 24 Tage Mindesturlaub, berechnet für eine Sechstagewoche, also für 312 Arbeitstage im Jahr.
Das bedeutet, dass es einen Anspruch darauf gibt, jeden 13. Tag nicht zu arbeiten, aber dennoch bezahlt zu bekommen.
Wenn es nur einen Anspruch auf Urlaubsentgelt gibt (und nicht auf zusätzlich vereinbartes Urlaubsgeld), so reden wir 7,7% Mehrkosten - das wäre so, als wenn der Arbeitnehmer nicht 12,82 € Sundenlohn bekäme, sondern 13,81 €.
Das kann man nun beliebig schönrechnen oder schlechtreden. Aber wer als AG nicht einkalkuliert hat, dass es diese Ansprüche gibt (das sind gesetzlich garantierte Mindestansprüche), der hat halt einen Fehler gemacht.
Wenn ein so beschäftigter AN zum Beispiel jeweils am ersten und zweiten Werktag im Monat beschäftigt wird (vielleicht sind da Abrechnungen zu machen) und er aus familiären Gründen gerade an diesen Tagen im Juli bevorzugt in den Urlaub fahren müsste, dann ist es doch schön, dass er einen solchen Anspruch auch hat.
Dass ein so Beschäftigter vermutlich keinen Urlaub dringend benötigt, um sich von der harten Arbeit zu erholen, das mag wohl so sein, da verstehe ich deinen Einwand.
Aber dass er so gar kein Argument in der Hand haben solle, um einmal im Jahr diese zwei Tage frei zu haben, das geht halt auch nicht.