Minijobberin kämpft vergeblich gegen Verstöße im Arbeitsrecht

Weibl. Arbeitnehmer, seit 5 Jahren bei Firma beschäftigt, erhält trotz Reklamation(en) weder
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bezahlt. Einzige Reaktion des AG: „Dann verklag’ mich doch.“ Dann aber wäre sie den Job los. IHK verweist auf Gewerkschaft, dieser sind lt. Auskunft rechtlich die Hände gebunden. Gibt es keine Anlaufstelle, die helfen kann?

_IHK verweist auf Gewerkschaft, dieser sind lt. Auskunft rechtlich die Hände gebunden _

Das verstehe ich nicht.

Ist die Arbeitnehmerin kein Gewerkschaftsmitglied - dann könnte die Gewerkschaft natürlich nichts machen - oder hat dfie AN einen in irgendeiner Weise ungewöhnlichen Vetrag?

Ansonsten sind Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub gesetzlich festgelegt und gelten für „jeden“ AN.

Es gibt dafür aber keine Anlaufstelle, sondern da hilft nur eine Klage gegen den AG.

Weibl. Arbeitnehmer, seit 5 Jahren bei Firma beschäftigt,
erhält trotz Reklamation(en) weder
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bezahlt.

Rechtswidrig gem. § 3 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
und § 1 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html

Einzige
Reaktion des AG: „Dann verklag’ mich doch.“

Das ist nun mal der Weg gem. § 2 ArbGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2.html

Dann aber wäre sie
den Job los.

Ach ja ? Abgesehen davon, daß es gar nicht so einfach ist, eine ANin zu kündigen, die gerade einen Prozess gegen ihren AG gewonnen hat wg. § 612a BGB,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612a.html
sollte sich doch die Frage stellen, ob ein Arbeitsverhältnis mit einem derartig rechtsbrecherischen AG wirklich Zukunft hat.
Außerdem könnten die Ansprüche - je nach arbeitsvertraglicher Regelung - bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Solange aber AN sich sowas gefallen lassen, gibt es auch AG, die sowas ausnutzen.

IHK verweist auf Gewerkschaft, dieser sind lt.
Auskunft rechtlich die Hände gebunden.

Wollte die ANin Leistungen der gewerkschaft haben, ohne Beitrag zu zahlen ? Im Übrigen würde die gewerkschaft ebenfalls die Ansprüche geltend machen und bei Nichtreaktion vor dem Arbeitsgericht klagen. Wo wäre dann der Unterschied ?

ebenfalls grußlos

Die AN ist nicht in der Gewerkschaft, der AG „mag keine“. Eine Klage bedeutet den
Jobverlust. Auch die übrigen 20-30 Arbeitskollegen haben Angst, weil am Ort kaum Alternativen zu finden sind. Somit tut sich „intern“ garnichts. Eine klassische Zwickmühle also.

Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise mit den links.

„Solange aber AN sich sowas gefallen lassen, gibt es auch AG, die sowas ausnutzen.“

Das ist der wunde Punkt. Die Bezahlung ist o.k., das Betriebsklima ebenfalls (!) -zumindest
immer noch. Die meisten Frauen haben Familie und sind froh, bei akzeptablen (arbeitnehmerfreundlichen) Arbeitszeiten nicht im Supermarkt arbeiten zu müssen. Wäre vor Ort das Arbeitsangebot besser: man hätte wohl längst gewechselt.

Freundliche Grüße aus der Provinz
hopalong

Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise mit den links.

„Solange aber AN sich sowas gefallen lassen, gibt es auch AG,
die sowas ausnutzen.“

Das ist der wunde Punkt. Die Bezahlung ist o.k., das
Betriebsklima ebenfalls (!) -zumindest
immer noch.

Sorry, aber bei einem derartigen AG das Betriebsklima als „o.k.“ zu bezeichnen, macht mich etwas fassungslos. Selbst wenn man von Minijobbern ausgeht, dürfte der „eingesparte“ Betrag für Urlaub und AU 4-stellige Dimensionen pro AN pro Jahr erreichen. Da kann man natürlich schon etwas freundlicher zum Personal sein.
Es ist aber letztendlich die Freundlichkeit des Sklavenhalters.

Freundliche Grüße aus der Provinz

Kopfschüttelnd

hopalong

Wolfgang

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Servus,

das ist keine Zwickmühle, sondern eine Situation, die man in dieser Klarheit eher 1875 vermuten würde.

Schreibt der Arbeitgeber zur Förderung des guten Betriebsklimas auch maximale Rocklängen für die weiblichen Mitarbeiter vor?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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