Minijober im Krankenhaus - soll privat bezahlen

Ein Mitarbeiter von uns (auf Minijob-Basis) ist jetzt im Krankenhaus und soll dort alles selbst bezahlen. Jetzt gibt er uns die Schuld weil er nicht *richtig* versichert wurde.
Wir haben ihn vor Monaten ganz normal bei der Bundesknappschaft als geringfügig Beschäftigten angemeldet und Beiträge bezahlt.

Dieser Herr hat jedoch weder eine Vollzeitarbeit, noch bekommt er Geld von Ämtern. Er lebt bei Mutti und hat nur diesen Minijob bei uns.

Muß er wirklich alles selber bezahlen? Inwieweit übernimmt die Bundesknappschaft Kosten? Muß er sich nicht privat versichern?

Würde mich sehr über Hilfe oder Links zu Gesetzen freuen.

Hallo,

zum Einstieg:

http://www.400-euro.de/400/versicherung.html

Grüße

godam

Ein Mitarbeiter von uns (auf Minijob-Basis) ist jetzt im
Krankenhaus und soll dort alles selbst bezahlen. Jetzt gibt er
uns die Schuld weil er nicht *richtig* versichert wurde.

Da ist er schief gewickelt. Durch den Mini-Job werden auch bei korrekter Anmeldung keine Ansprüche gegen die GKV erworben.

Wir haben ihn vor Monaten ganz normal bei der Bundesknappschaft als geringfügig Beschäftigten angemeldet und Beiträge bezahlt.

Dann habt Ihr alles richtig gemacht (BG nicht vergessen !!)

Dieser Herr hat jedoch weder eine Vollzeitarbeit, noch bekommt er Geld von Ämtern. Er lebt bei Mutti und hat nur diesen Minijob bei uns.

Dann hat er ein (Krankenversicherungs-)Problem.

Muß er wirklich alles selber bezahlen?

Ja.

Inwieweit übernimmt die Bundesknappschaft Kosten?

Keine (s.o.)

Muß er sich nicht privat versichern?

Kommt darauf an, wo er zuletzt versichert war. Nächste schlechte nachricht: Wenn er zuletzt GKV versichert war, muß er die Beiträge rückwirkend ab 2007 zahlen, war er zuletzt PKV versichert die Beiträge seit 2009.

@ Nordlicht: Danke für Ihre Hilfe. Sie bestätigen meine Annahme.

Also hätte er sich freiwillig versichern müssen bei seiner letzten GKV!? Wir haben alles richtig gemacht und er hat quasi *Pech* weil er sich nicht richtig informiert hat.

Haben Sie irgendein Gesetz, etwas schriftliches zu diesem Thema? Wir finden nämlich nichts konkretes?

Also hätte er sich freiwillig versichern müssen bei seiner letzten GKV!?

ja.

Wir haben alles richtig gemacht und er hat quasi *Pech* weil er sich nicht richtig informiert hat.

BG nicht vergessen !

Haben Sie irgendein Gesetz, etwas schriftliches zu diesem Thema? Wir finden nämlich nichts konkretes?

SGB V.

Hallo,

soweit ich die Rechtslage richtig sehe, ist der Herr ja trotzdem versichert, wir haben ja in Deutschland die Krankenversicherungspflicht.
Er ist ja schließlich auch dazu verpflichtet, die Beiträge nachträglich zu entrichten, also müsste die Krankenkasse dann doch auch die Kosten des Krankenhausaufenthaltes bezahlen, oder?

Der Betreffende sollte sich also auf jeden Fall schleunigst mit seiner letzten Krankenkasse in Verbindung setzen.

Eine Frage an die Experten, müsste seine letzte Krankenkasse die Kosten übernehmen?
Meines Wissens werden Kosten (von einer GVK) nicht erstattet, wenn der Versicherte sie zunächst selbst bezahlt. Was aber, wenn der Versicherte sich jetzt gleich an seine Krankenkasse wendet? Begleicht diese dann die Rechnung? Daß die ausstehenden Beiträge vom Versicherten gezahlt werden müssen ist ja Fakt.

Viele Grüße

Hallo,

ein Minijobber wird nicht vom Arbeitgeber krankenversichert. Insofern haben Sie alles richtig gemacht.

Allerdings hätten Sie ihn fragen müssen, ob er gesetzlich oder privat versichert ist. Denn je nachdem hätten Sie KV-Pauschale an die Knappschaft zahlen müssen oder nicht.

Da wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben, ist Ihr Mitarbeiter dort weiterversichert, wo er zuletzt versichert war. Dort muss er Beiträge nachzahlen und vielleicht übernehmen die dann auch seine Kosten im Krankenhaus.

Viel Glück

Barmer

Genauer:

SGB V, § 5, Abs 1, Nr.13.

Gruss

Barmer

Genauer:

SGB V, § 5, Abs 1, Nr.13.

Das ist der Unterschied zwischen §34d und § 34e. 0-))

Gruß

Nordlicht