Minijobs

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Cousine will ihren Minijob als Tierpflegerin behalten, die Agentur für Arbeit will sie als Vollzeit Arbeitnehmerin, Kommissioniererin, vermitteln.
Gibt es ein Gesetz, oder einen Weg dieses zu vermeiden, oder zu umgehen.

Antwort auf Anfrage Minijobs
Wenn sie ergänzend zum Minijob noch Arbeitslosengeld oder Hartz 4 - Leistungen erhält, dann gibt es leider keine Rechtsgrundlage gegen den Vorschlag der Arbeitsagentur. Im Gegenteil, sie riskiert bei Ablehnung des Vorschlags die Streichung staatlicher Zuwendungen
Wenn ihre Cousine so an dem Minijob als Tierpflegerin hängt gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Sie redet mit ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur offen darüber. Das ist die seriöse und anständige Möglichkeit.

  2. Sie muss sich ja auch bei ihrem neuen Arbeitgeber erst vorstellen, bevor sie den Job als Kommissioniererin erhält. Sie kann dieses Gespräch ja auch so gestalten, dass sie für den neuen Job leider nicht in Frage kommt, indem sie z.Bsp. ausführlich darstellt, wieviel Spaß ihr die Tierpflege macht. Der mögliche Arbeitgeber wird dann an ihrer Motivation zweifeln und sie wahrscheinlich nicht nehmen. Das ist zwar nicht ganz im Sinne der Agentur, ist aber völlig legal. Diesen Trick darf sie natürlich keinesfalls der Agentur wie auch immer schildern, denn dann droht wegen mangelnder Mitwirkung ebenfalls eine Leistungskürzung.

Deine Cousine hat vermutlich eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der sie sich verpflichtet alles notwendige zu unternehmen ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Eine sozialversicherungspflichtige Voll- oder Teilzeittätigkeit hat immer Vorrang vor einem Minijob. Sofern das Arbeitsangebot als Kommissioniererin zumutbar ist muss sie den Job auch annehmen.

Ich denke aber das man vielleicht auch beides machen kann. Eventuell kann sie in ihrem Minijob ihre Arbeitszeit so verlegen das sie noch ihrem Vollzeitjob ( vielleicht Spätschicht o.ä. ) nachgehen kann.

Natürlich gibt es auch einen Weg dies zu umgehen. Sie soll ihren Minijob machen und die Leistungen der Agentur für Arbeit ablehnen. Wenn sie keine Leistungen erhält - und dazu gehört auch die Miete - dann wird die Agentur für Arbeit ihr auch keine Stellenangebote zukommen lassen und sie hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Steuerzahler.

Hallo Slawek,

ich versuche mal Deine Frage zu beantworten, obwohl ich kein Rechtsexperte bin. Aber ein ähnlicher Fall ist mir schon einmal begegnet.

Meine Cousine will ihren Minijob als Tierpflegerin behalten, die Agentur für Arbeit will sie als Vollzeit Arbeitnehmerin, Kommissioniererin, vermitteln.
Gibt es ein Gesetz, oder einen Weg dieses zu vermeiden, oder zu umgehen.

Wenn Deine Cousine Vollzeit-Leistungen (ALG1 oder ALG2) von der Agentur für Arbeit erhält, dann muss sie den Minijob aufgeben, wenn aufgrund des Minijobs eine Vollzeit-Arbeitsstelle nicht aufgenommen werden kann.
Ansonsten können die Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.

Viele Grüße
Chris

Ein Gesetzt kenne ich nicht. Aber es ist idR recht einfach. Keine Ansprüche im Bezug von staatlicher Hilfe stellen. Dann brauch auch keiner einen Arbeitsplatz annehmen.

VG

Hallo,

am besten ist es, aus dem leistungsbezug bei der Arbeitsagentur auszusteigen. Dort bekommt Ihre Cousine ja Geld, weil sie dort als Vollzeitarbeitslose gemeldet ist. Ruhig auch mal den Vollzeitjob annehmen, denn nebenher geht meistens noch was.

Ihre Cousine hat ja vermutloich vorher auch voll gearbeitet. REchtlich stehen da die Interssen der Beitragszahler den Interessen Ihrer Cousine gegenüber.

Hallo Slawek,

zunächst gilt generell die freie Berufswahl nach Art. 12 des Grundgesetzes.
Da aber Leistungen aus Steuerhand bezogen werden, könnte das Arbeitsamt im Recht sein.

Also würde ich so vorgehen:

  1. Stelle als Kommissionierer nicht generell ablehnen sondern kooperieren
  2. Betreuer fragen, wie das mit dem Minijob aussieht. Ich denke, dieser wird ihr auf das ALG angerechnet, dann kann man auch diese Form des Beitrags honorieren.
  3. Lösungen suchen - i.d. R. ist der Minijob ja auf wenige Stunden in der Woche reduziert - vielleicht kann man da zeitlich eine Übereinkunft finden.
  4. Wenn AA auf stur schaltet, dann schriftlich mit Begründung und Rechtsquelle einen Bescheid verlangen. Damit dann zu einem Anwalt gehen (z. B. Gewerkschaft, etc.) und beraten lassen.

Gruß
Harry

Hallo Slawek,

tut mir Leid, mit der Thematik kenne ich mich nicht aus. Das fällt eher in den Bereich für Experten der Arbeitsagentur.

Viele Grüße,

Paula

Hallo

Nein ich denke nicht, so lange jemand arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bekommt muss dieser dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Evt. lässt sich der Minijob mit dem Teilzeitjob zeitlich verbinden. Zudem ist es doch eher erstrebenswert wieder vollzeit zu arbeiten.

Alles gute

Hallo und moin moin…
sorry für die Verspätung…

nein, ich glaube nicht, dass es eine Umgehung gibt!!!

Grüße marineblau