Minijobs in der Einkommenssteuererklärung

Hallo zusammen,

beim Durchstöbern unserer Steuergesetze tat sich mir eine Frage auf.

Angenommen, ein Student arbeitet neben dem Studium einige Monate in einem Minijob, so zahlt er ja meines Wissens nach dafür keine Steuern.

Gibt er seinen Minijob nun auf und arbeitet daraufhin im selben Jahr mehrere Monate vollzeit als Angestellter und zahlt dementsprechnde Steuern, dann kann er ja im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Welche Relevanz hätte dann dabei der anfängliche Minijob? Würde dessen Gehalt auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet, sodass sich eine Rückzahlung womöglich ändern würde oder sind Minijobs in einer Steuererklärung ganz einfach egal?

Schöne Grüße,

Robin

Kommt drauf an, ob der Minijob pauschal versteuert wurde oder nicht. Falls nicht, zählt er ganz normal als Einkommen in der Steuererklärung.

Gruß
Granini