Minijobvertretung

Hallo,
darf man sich in einem Minijob vertreten lassen. Habe was gehört von ausnahmsweise. Wie kann das aussehen?

Hallo,
das geht so nicht. Die Vertretung muss selbst an die Minijobzentrale als kurzfristig Beschäftiger vom Arbeitgeber gemeldet werden. Oft bekommt der Arbeitgeber das auch nicht mit (z.B. Zeitungszusteller) und zahlt normal den Lohn weiter. Das ist aber so nicht in Ordnung. Lass nur einmal einen Arbeitsunfall passieren, dann geht der Ärger richtig los.

Gruß Woko

Wenn es aber wirklich nur mal für ein paar Stunden ist? Und der Arbeitgeber einverstanden?
Danke für Antwort

Hallo,

Arbeitgeber und Arbeitgeber können nicht gesetzliche Regelungen durch Vereinbarung ausser Kraft setzen. In der Praxis sieht das in solchen Fällen allerdings oft anders aus.

Gruß Woko