Minimal-Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Ex-Ehefrau (59) ist seit einigen Jahren NICHT krankenversichert.
Gibt es eine Möglichkeit für eine „worst case“ -Versicherung? Damit meine ich eine Versicherung mit sehr hoher Selbstbeteiligung. Nur für den ganz schlimmen Fall.

Die privaten Krankenversicherungen, an die ich gewandt habe, wollen monatlich so knapp über 600 €. Eine max. Reduzierung bei 5-jähriger Nichtinanspruchnahme läge so bei 40-50 € monatlich.
Da sie kein Einkommen hat und von ihren Ersparnissen lebt, ist das für sie nicht bezahlbar.
Harz IV will sie nicht beantragen. Einerseits ist sie zu stolz, andererseits besitzt sie ein altes Haus (geschätzter Wert ca. 100.000 €) und käme wahrscheinlich auch deshalb für staatliche Hilfe nicht in Frage.

Die paar Mal im Jahr, wo sie zum Arzt geht, bezahlt sie privat.
Angst hat sie vor dem „worst case“==> monatelange Behandlung usw., der wahrscheinlich ihr Häuschen kosten würde.

Meine Frage: Wie kann sich ein „Aussteiger“ mit sehr geringem Einkommen (z.B. Selbstversorger auf dem Lande) gegen extreme Krankheitskosten absichern, OHNE Harz IV zu beantragen?
Daten:

geb. 15. 06. 1950

Bis 2008 selbständig. z.Z. kein Einkommen (Hausfrau); lebt von Ersparnissen.

z.Z. keine Krankenversicherung. War bis 1980 gesetzlich versichert; bis 1987 (Scheidung) über mich bei der BBK Bayer; anschließend bis 2005 privat versichert.

Mir ist besonders daran gelegen, dass sie sich für die großen Ereignisse absichert. Normale Krankheiten (Arztbesuche, Arzneimittel usw.) kann sie durchaus selbst bestreiten.

Recht herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure Mühen,

Helmuth

Versuchen Sie es doch mal mit dem Basistarif. Zu den Tariven in der PKV kann ich leider nichts sagen. Habe jedoch gerade kurz gegoogelt und es gibt zahlreiche Infos hierzu. z.B. Was ist der Basistarif 2009 in der privaten Krankenversicherung?

Zum 1.1.2009 wurde in der privaten Krankenversicherung der Basistarif eingerichtet, der den bisherigen Standardtarif ablöst. Der Basistarif ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grundsicherung in der privaten Krankenversicherung, der sich in Art und Umfang an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Zugang zum Basistarif haben nunmehr auch alle nichtversicherten Personen, die z.B. aufgrund Nichtzahlung von der privaten Krankenversicherung gekündigt wurden, und sich seither nur schwer oder gar nicht mehr versichern konnten. Personen, die momentan in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind, bzw bereits vor 2009 privat krankenversichert waren, können ebenfalls in den neuen Basistarif wechseln – dies gilt jedoch nur bis zum 30.06.2009 – danach ist ein Wechsel in den Basistarif nur noch beim eigenen Versicherungsunternehmen möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

der Versicherte ist über 55 Jahre alt
es besteht ein Rentenanspruch
es besteht Hilfebedürftigkeit

Jeder freiwillig GKV-Versicherte, der nach dem 1.1.2009 zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte, kann in den Basistarif uneingeschränkt wechseln, wenn sein Einkommen drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze (2009: 48.600 Euro / Jahr) liegt. Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte können als versicherungsfreie Berufsgruppen sofort in die PKV wechseln.

Der Basistarif der PKV ist vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Er enthält keine Risikozuschläge, z.B. aufgrund von Vorerkrankungen – eine vereinfachte Gesundheitsprüfung wird zwar dennoch durchgeführt, jedoch hat diese keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Grundschutz. Auch der Beitrag ist in seiner Höhe auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Jedoch bemisst er sich nach dem Alter und Einkommen der versicherten Person. Bei finanziellen Engpässen hat der Versicherte zudem die Möglichkeit der Beitragsreduktion. Wenn z.B. durch die Zahlung des Beitrages eine Hilfebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch vorliegt, wird nur die halbe Prämie erhoben. Wenn überdies auch die Zahlung des halbierten Beitrages nicht mehr möglich ist, beteiligt sich der zuständige Träger (z.B. Bundesagentur für Arbeit) an den Kosten.

Ein Vorteil des Basistarifes ist auch die Vereinbarung von beitragsreduzierenden Selbstbehalten. Der große Nachteil des Basistarifes ist jedoch, dass von einem Wechsel innerhalb der PKV zum Basistarif ein großer Teil der gebildeten Altersrückstellungen verloren gehen kann. Der Basistarif sollte daher nur eine absolute Notlösung darstellen, z.B. bei finanziellen Problemen. Auch sollte ein Wechsel in den Basistarif immer innerhalb der bestehenden Versicherung durchgeführt werden, da dies kostengünstiger ist.

Ärztliche Vergütung im Basistarif:

Bei der ärztlichen Behandlung werden der 1,8fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte und der 2,0fache Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte zugrundegelegt.

Abschließen lässt sich sagen, dass durch die Einführung des Basistarifes auf lange Sicht eine Erhöhung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung unausweichlich sein wird. Durch den Annahmezwang in der PKV können Risiken nicht mehr kontrolliert eingedämmt werden, sodass mit einer Kostensteigerung aller PKV-Unternehmen zu rechnen ist. Umso mehr lohnt sich ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen. Nicht selten lässt sich durch einen Wechsel der privaten Krankenversicherung ein vierstelliger Beitrag einsparen. Hier können Sie die Tarife mehrerer privater Krankenversicherung kostenlos vergleichen lassen >>>

Wichtige Unterschiede des Basistarifes der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung GKV

  • Beitragsbemessung im Basistarif nach Alter, Geschlecht und Leistungen, nicht wie in der GKV nach Einkommensgröße - Kinder und nicht berufstätige Ehepartner im Basistarif nicht beitragsfrei mitversichert, sondern Beitrag bis zu maximal 226 Euro (Höchstgrenze) - Im Basistarif müssen anders als in der GKV Altersrückstellungen gebildet werden.

Was kostet der Basistarif?

Die Kosten für den Basistarif sind in etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch auch hier gibt es zum Teil deutliche Unterschiede. Oftmals ist der Basistarif bei Gesellschaft A nicht wesentlich günstiger als ein Normaltarif bei Gesellschaft B. Sie sollten daher aus eigenem Interesse die Angebote mehrerer Versicherungen miteinander vergleichen. Nur so erfahren Sie, welcher Anbieter am günstigsten ist. Nutzen Sie hierfür doch unser Angebot eines kostenlosen Versicherungsvergleichs >>>. Sparen Sie Zeit und Geld.
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