Minimaler Anspruch auf Grundsicherung

Hallo, ich habe nach meiner groben Berechnung nur einen Anspruch auf Grundsicherung von evtl. ganz wenigen Euros. Auch mein Sohn liegt mit seinem Einkommen (er lebt bei mir) nur sehr knapp unter dem Arbeitslosengeld-2-Satz.
Ab wieviel Euro zahlt eigentlich die Grundsicherung (bin dauerhaft Erwerbsunfähige Rentnerin) oder Arge? Also, ein Beispiel, wenn ich einen Anspruch auf nur 2,50 Euro habe, würde der dann monatlich überwiesen werden oder sagt das Amt dann, dass sich das „nicht lohnt“?
Danke, Grüße von Carry

Hallo,

in der Regel spielt es keinerlei Rolle ob sie nun 2,50 € oder 400,00 Euro unter der Grundsicherung leben.

Sobald sie einen tatsächlichen Anspruch haben, könnten sie diesen auch in Anspruch nehmen.

In ihrem Falle würde ich jedoch die Überlegung von Wohngeld/Mietzuschuss etc. in Betracht ziehen … wenn ihr Kind unterhalb von 25 Jahren ist und noch Anspruch auf Kindergeld hat würde ich ebenfalls den Kinderzuschlag in Erwägung ziehen.

Ich denke das ihr Anspruch und dadurch ihre Lebensqualität steigen könnte.

Weitere Infos finden sie auch auf meiner Internetseite www.sozialer-brennpunkt.de

Ich hoffe es hilft ihnen.

Monika

Hallo Carry,
Grundsicherung ist wie Hartz IV rund 350 € plus Warmmiete ohne Warmwasser.
Ihr seit eine Haushaltgemeinschaft, jeder trägt 50 % der Miete, jeder hat den vollen Anspruch auf Leistung. Wenn Dein Sohn arbeitet und mit weniger als 350 € nach Hause kommt, steht ihm sein Mietanteil und knapp 100 € Hartz IV zu. Von seinen Verdienst wird der Freibetrag den er Zuverdienen darf abgerechnet.
Mein Tip,
Lege gegen den/die Bescheid/e Widerspruch ein, Begründung folgt, dafür sind 4 Wochen Zeit zum nachreichen und lasse Dir konkret helfen.

@Hallo Carry,
deinem Sohn steht nur ALG II zu und er sollte Sie beantragen. Es werden dafür auch nur wenige Euros ausbezahlt.
Wichtig ist es auch, weil dein Sohn sich von der GEZ befreien lassen kann und eine/seine Haftpflichtversicherung übernommen werden muss.

Dir steht durch deine volle Erwerbsunfähigkeit die Grundsicherung zu. Das heißt aber auch in erster Linie müssen für dich keine Familienmitglieder aufkommen. Bei Alg II kann man Eltern oder Kinder versuchen anteilig an den Kosten zu beteiligen.
Die Höhe der Grundsicherung entspricht der gleichen Höhe wie das ALG II für deinen Sohn.
Variieren tut die Höhe der Grundsicherung nur durch die unterschiedlichen Miethöhen in den Städten. Das gleiche gilt für deinen Sohn auch mit ALG II.
Ein Antrag dürfte sich auch lohnen, weil man dann auch berechtigt ist an der Tafel etwas zu erhalten.

http://www.monetos.de/altersvorsorge/grundsicherung/

mfg falkoo

Ich denke Du hast bei Deiner groben Brechnung vielleicht vergessen,das Du keine Grundsicherung,sondern Wohngeld bekommen wuerdest.Pruefe das erst einmal bevor Du den Antrag stellst,ansonsten hast Du doppelt Arbeit.Liebe Gruesse

Hallo,

Arbeitslosengeld II von Seiten einer ARGE gibt es nur bei vorliegender Erwerbsfähigkeit von täglich mindestens 3 Stunden. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, müssten Sie Sozialhilfe bei der Existenzgrundsicherung (Sozialgesetzbuch 12) beantragen. Ich gehen aber davon aus, dass bei einem Anspruch von 2,50€ der Antrag wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird. Bitte beachten Sie aber, dass die Anspruchsberechnung sehr komplex ist. Es könnte daher durchaus sein, dass Sie einen höheren Anspruch als 2,50€ haben. Im Zweifel lassen Sie sich doch einfach mal bei Ihrer Behörde beraten.

VG
flottebiene

Hallo an Alle, erst einmal vielen Dank für Eure Tipps!

Und ja: Ich werde erst einmal versuchen, Wohngeld zu bekommen!

Vielen Dank und Grüße von Carry!

Ich denke Du hast bei Deiner groben Brechnung vielleicht
vergessen,das Du keine Grundsicherung,sondern Wohngeld
bekommen wuerdest.Pruefe das erst einmal bevor Du den Antrag
stellst,ansonsten hast Du doppelt Arbeit.Liebe Gruesse

Hallo,
da die Grundsicherung monatlich berechnet wird, wird sie auch monatlich ausgezahlt.

mfg

Hallo!

Das Amt zahlt immer den Aufstockungsbetrag, den Sie unterhalb des Existenzminimums leben.
Sollten es bei Ihnen allerdings nicht mehr wie 10 Euro sein, würde ich persönlich mir überlegen, ob ich den Aufwand betreiben und dem Amt sämtliche persönliche Angaben offenbaren würde.
MfG

Gute Frage,

so einen Fall hatte ich noch nie. Keine Ahnung, ob es da eine Mindestgrenze für die Auszahlung gibt. Tut mir leid.

Hallo,

soweit ein Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) besteht, wird dieser ausgezahlt. Die Grundsicherungsstelle wird jedoch prüfen, ob es nicht einen anderen vorrangigen Leistungsträger gibt, der Leistungen erbringen kann.
Hier fällt mir die Wohngeldstelle ein. Auf jeden Fall sollten Sie Wohngeld berechnen lassen, da dieser Anspruch meist höher ist als ALG II oder Grundsicherung

Man kann prüfen lassen, ob man mit Wohngeld besser klar kommt.