nehmen wir mal an, die Adelgund lebe mit dem Sigismund zusammen. Sie sei selbstaendig, ihr gehoere ein Haus und stehe kurz vor der Pleite, die sie etwa 300.000 kosten wuerde. Nun denkt sie sich: Wenn ich dem Karl mein Haus, das eigentlich 250.000 Wert ist, fuer 25.000 verkaufe, koennen es mir die Glaeubiger hinterher nicht wegnehmen. Der Sigismund sagt aber, dass das rieche und daher das Haus keinesfalls sicher sei, da der Kaufpreis viel zu niedrig sei. Die Adelgund, nicht dumm, fragt nun, ab wieviel denn ein solches Modell machbar waere?
nehmen wir mal an, die Adelgund lebe mit dem Sigismund
zusammen. Sie sei selbstaendig, ihr gehoere ein Haus und stehe
kurz vor der Pleite, die sie etwa 300.000 kosten wuerde. Nun
denkt sie sich: Wenn ich dem Karl mein Haus, das eigentlich
250.000 Wert ist, fuer 25.000 verkaufe, koennen es mir die
Glaeubiger hinterher nicht wegnehmen. Der Sigismund sagt aber,
dass das rieche und daher das Haus keinesfalls sicher sei, da
der Kaufpreis viel zu niedrig sei. Die Adelgund, nicht dumm,
fragt nun, ab wieviel denn ein solches Modell machbar waere?
Jenseits möglicher strafrechtlicher Folgen im konkreten Fall (§ 283 StGB) ist ein Haus prinzipiell zu jedem Preis zu verkaufen.
Allerdings dürfte vom Finanzamt eine um so höhere Schenkungssteuer festgesetzt werden, da steuerliche Bemessungsgrundlage nicht der Kaufpreis, sondern der Verkehrswert der Immobilie ist. Und wenn Adelgund nicht mit Karl verheiratet oder sonst enger verwandt ist, dann werden (nach Abzug eines Freibetrags von lumpigen 20 k€) vom Verkehrswert immerhin 30 % fällig.
Dazu kommt die Grunderwerbsteuer, die bei steuerlichem Gestaltungsmissbrauch m.W. auch vom Verkehrswert statt vom Kaufpreis gerechnet wird.
Und das Haus gehört Karl dann halt auch unwiderruflich. Ob sich das wirklich für Adelgund und Sigismund lohnt?
Allerdings dürfte vom Finanzamt eine um so höhere
Schenkungssteuer festgesetzt werden, da steuerliche
Bemessungsgrundlage nicht der Kaufpreis, sondern der
Verkehrswert der Immobilie ist.
Schenkungssteuer?
Das Haus wird doch verkauft und nicht verschenkt.
Danke. Verstehen tue ich das aber nicht komplett. Warum Schenkungssteuer, das Haus wird doch verkauft? Koennte Adelgund irgendwo rausfinden, ab welcher Groessenordnung es sich nicht um Gestaltungsmissbrauch handeln wuerde?
Allerdings dürfte vom Finanzamt eine um so höhere
Schenkungssteuer festgesetzt werden, da steuerliche
Bemessungsgrundlage nicht der Kaufpreis, sondern der
Verkehrswert der Immobilie ist.
Schenkungssteuer?
Das Haus wird doch verkauft und nicht verschenkt.
Nein, es wird verramscht. So blöd ist der Gesetzgeber nun auch wieder nicht, dass er auf so dummschlaue Finanzkunststückchen hereinfällt. In dem Fall liegt eine sogenannte gemischte Schenkung vor gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, da ein Gegenstand zum Teil entgeltlich und zum Teil unentgeltlich erworben wird. Ein Kauf unter Verkehrswert führt zu einer gemischten Schenkung.
Für die Ermittlung des Steuerwerts ist die Bereicherung des Bedachten anzusehen. Als Bereicherung gilt bei einer gemischten Schenkung der Unterschied zwischen dem Verkehrswert des geschenkten Gegenstands und dem Verkehrswert der Gegenleistung.
Danke. Verstehen tue ich das aber nicht komplett. Warum
Schenkungssteuer, das Haus wird doch verkauft?
Siehe unten.
Koennte
Adelgund irgendwo rausfinden, ab welcher Groessenordnung es
sich nicht um Gestaltungsmissbrauch handeln wuerde?
Naja, Gestaltungsmissbrauch war natürlich ein bisschen hart ausgedrückt. Man kann die Freibeträge des Erbschaftsteuergesetzes ausnutzen, die sind aber halt abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Abgesehen davon ist alles ein Geschenk, was weniger kostet als den Verkehrswert.
Schenkungssteuer?
Das Haus wird doch verkauft und nicht verschenkt.
der Fiskus ist nicht blöd. Wenn es um Geld geht, da versteht er keinen Spass und schließt jede noch so kleine Lücke (es sei denn, man gehört einem mächtigen Verband mit entsprechender Lobbyarbeit an). Und bei einer derartigen Differenz zwischen tatsächlichem und Verkaufswert denkt er schnell an Schenkung und holt sich sein Teil.
Danach haben die Gläubiger unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Verkauf des Hauses anzufechten.
Dumm ist natürlich auch, wenn Karl dann seine Eigentümerverhältnisse ganz eigenwillig ausübt. Wäre eine interessante Abwandlung des Klassikers:
Selbständig tätiger Ehemann überträgt kurz vor Insolvenz Haus auf Ehefrau. Kurze Zeit später sind beide weg: Das Haus - und die Ehefrau…
Schenkungssteuer?
Das Haus wird doch verkauft und nicht verschenkt.
ja klasse. Demnächst zahlt mir mein Arbeitgeber kein Gehalt mehr, sondern schenkt mir monatlich einen Geldbetrag in Höhe des Nettolohns. Das ganze unterliegt dann natürlich nicht mehr der Einkommenssteuer und auch Sozialabgaben müssen nicht mehr abgeführt werden.
Entscheidend ist aber nicht, welchen Namen ich dem ganzen gebe, sondern was es tatsächlich darstellt.
ja klasse. Demnächst zahlt mir mein Arbeitgeber kein Gehalt
mehr, sondern schenkt mir monatlich einen Geldbetrag in Höhe
des Nettolohns. Das ganze unterliegt dann natürlich nicht mehr
der Einkommenssteuer und auch Sozialabgaben müssen nicht mehr
abgeführt werden.
…man munkelt, dass diese Methode vor allem im Baugewerbe erfolgreich angewendet wird.