Hallo zusammen,
Person A studiert in einer anderen Stadt, weit weg von zu Hause (aber in Deutschland). Für das Studium beantragt A BAföG. Nach ca. einem Monat kommt der Bescheid über knapp 120€, davon 1/2 als Darlehen.
Als Begründung warum es nicht mehr ist wird darauf verwiesen, dass die Mutter von Person A ihre Tochter mit knapp 400€ unterstützen muss.
Tja, das Problem an der Sache ist: Die Mutter von A verdient Netto knapp 1500€ pro Monat. Ihr Mann, also der Vater von A, ist Arbeitslos und bekommt auch kein Hartz IV, weil seine Frau „zu viel verdient“ und ihn unterstützen muss (ich glaube auch mit 400€ pro Monat). Die Hartz-IV-Ablehnung besteht seit 2-3 Jahren.
Was kann man denn da machen? Es können doch nicht alle Ämter das gleiche als Grund angeben. Wie soll sich Person A ein Zimmer (Miete 200€) leisten können?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Michael
Hallo Michael,
die Entscheidung von Person A zum Studium sollte nicht mit dem Einkommen der Mutter von Person A gekoppelt sein. Neben dem BAföG gibts ja wahrscheinlich auch noch Kindergeld und außerdem ist Person A ja auch noch in der Lage nebenbei zu jobben, um sich das Studium finanzieren zu können.
Wenn man nicht grad in Saus und Braus leben will, geht das schon - da ist Person A nicht die einzige in der Situation.
Grüße
Josy
Hallo!
die Entscheidung von Person A zum Studium sollte nicht mit dem
Einkommen der Mutter von Person A gekoppelt sein. Neben dem
BAföG gibts ja wahrscheinlich auch noch Kindergeld und
außerdem ist Person A ja auch noch in der Lage nebenbei zu
jobben, um sich das Studium finanzieren zu können.
Ich denke diese Antwort greift ein wenig zu kurz. Es ist allerdings Fakt, dass ein bestimmter Betrag vom Einkommen der Eltern schlicht angrechnet wird. Sofern da kein Rechenfehler vorliegt und nicht zu viel berücksichtigt worden ist, was sich sicherlich nachprüfen lässt, hat das aber seine Richtigkeit.
Ich selbst habe in der letzten Zeit in der ich BaföG bekommen habe, lediglich noch 28 Euro bekommen. Es ist nun einmal für die Berechnung nicht sonderlich relevant, wie viel Miete meine Eltern gezahlt haben, ob sie ein Auto finanzieren und was sonst noch so alles eine Rolle spielt. Hätte ich jedenfalls von meinen Eltern das Geld gefordert, dass das Amt bei der Berechnung berücksichtigt hat, hätte ich sie in echte Schweirigkeiten gebracht.
Da muss man sich Lösungen überlegen, wie man an mehr Geld kommt oder mit weniger auskommt.
Wenn man den Bescheid für falsch hält, sollte man sich beraten lassen. Ich meine, ich kann mich dunkel daran erinnern, dass der Asta da Angebote hat, ansonsten hilft es natürlich auch immer, wenn ein Anwalt einen Blick drauf wirft, der sich mit dem Thema auskennt.
Gruß,
Florian.
Nachtrag
Hallo!
Eben noch vergessen: Wenn man sich tatsächlich gegen den Bescheid wenden will sollte man tunlichst vermeiden, die Widerspruchsfrist verstreichen zu lassen.
Gruß,
Florian.