Minimum der Ausbildungsvergütung

Hallo,

ich mache eine Ausbildung. Verdiene nun aber nicht gerade viel und frage mich ob das denn so in Ordnung ist.

Habe mal gegoogled und bin zu folgender Erkenntnis gekommen:

Im BBIG steht geschrieben das der Auszubildende angemessen bezahlt werden soll. Da das ja nun ein sehr waager Begriff ist habe ich weiterhin gefunden das bei nichttariflichen Betrieben (wie in meinem Fall) die tariflichen Vergütungen nicht um mehr als 20 % unterschritten werden darf.

Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung für meinen Beruf (IT-Systemkaufmann) beträgt laut Arbeitsagentur im

  1. AJ 686 €, im
  2. AJ 727 €, im
  3. AJ 783 €.

Versteh ich das dann richtig das ich dann minimal

548,80 im 1. AJ
581,60 im 2. AJ
626,40 im 3. AJ

verdienen sollte? Kommt mir relativ viel vor. Da liegt mein momentanes Gehalt locker drunter.

Wenn das nun der Fall ist:
Akzeptiert die Handelskammer den Vertrag?
Sind die genannten Werte bundesweit gültig?
Wie weise ich die Firma darauf hin?
Wenn das alles Quatsch ist was ich geschrieben hab wie ist es dann?

Schöne Grüße und Danke!
Bob

Mir ging es damals genauso. Viel weniger Verdient als andere. Schei… Firma ausgesucht. Damit musste leben oder wechseln. Sorry!!!

Hi,

danke für die Antwort aber darum geht es nicht.

Ich will mich nicht mit anderen vergleichen und bin auch froh das ich überhaupt einen Ausbildungsplatz habe und werde den deswegen nicht wechseln. Es ist aber nun mal zum Leben definitiv zu wenig wenn man nicht mehr zuhause wohnt. Und für einen Nebenjob bleibt nun mal nicht soviel Zeit über.

Aber das ist ja ein Problem das man offen ansprechen kann. Ich wollte nur wissen ob der Vertrag mit dem Gehalt so akzeptiert wird von der Handelskammer und ob ich die Regelung richtig verstanden habe. Weil wenn das so ok ist dann will ich auch gar nicht groß rummeckern.

Bin über jeden Hinweis dankbar.
Grüße
Bob

Wenn man nach den Tarifverträgen geht, müsste man wissen in was für einer Branche du Arbeitest und welcher Tarifvretrag für dich zählen würde!