Hallo,
ich mache eine Ausbildung. Verdiene nun aber nicht gerade viel und frage mich ob das denn so in Ordnung ist.
Habe mal gegoogled und bin zu folgender Erkenntnis gekommen:
Im BBIG steht geschrieben das der Auszubildende angemessen bezahlt werden soll. Da das ja nun ein sehr waager Begriff ist habe ich weiterhin gefunden das bei nichttariflichen Betrieben (wie in meinem Fall) die tariflichen Vergütungen nicht um mehr als 20 % unterschritten werden darf.
Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung für meinen Beruf (IT-Systemkaufmann) beträgt laut Arbeitsagentur im
- AJ 686 €, im
- AJ 727 €, im
- AJ 783 €.
Versteh ich das dann richtig das ich dann minimal
548,80 im 1. AJ
581,60 im 2. AJ
626,40 im 3. AJ
verdienen sollte? Kommt mir relativ viel vor. Da liegt mein momentanes Gehalt locker drunter.
Wenn das nun der Fall ist:
Akzeptiert die Handelskammer den Vertrag?
Sind die genannten Werte bundesweit gültig?
Wie weise ich die Firma darauf hin?
Wenn das alles Quatsch ist was ich geschrieben hab wie ist es dann?
Schöne Grüße und Danke!
Bob