Minimum-Lohn bei 5,50 Euro?

Hallo Leute,

liege ich richtig in der Annahme, dass der Minimum-Lohn in Deutschland bei 5,50 Euro liegt?

Ich befinde mich derzeit in der Probezeit bei einem Supermarkt, der mir nur noch 5,10 Euro zahlen will, obwohl vorher 5,50 Euro (mündlich) vereinbart worden waren; ich habe dort gerade erst angefangen und die ersten Wochen bereits ohne unterschriebenen Vertrag gearbeitet.

Anfangs hatte ich einen Arbeitsvertrag (AV) erhalten auf dem 5,50 Euro eingetragen waren, der jedoch nur von mir unterschrieben wurde. Jetzt habe ich ein neues, korrigiertes Exemplar erhalten.

Bei meinem AV handelt es sich um einen AV für Aushilfskräfte (geringfügige Beschäftigung) mit Sozialversicherungsnummer.

Viele Grüße

Heiko

Hi Heiko,

wenns sowas wie einen Minimumlohn gibt, auf dein Problem bezogen, wäre das sehr interessant zu erfahren. Denn ich habe vor 6 Jahren ca. auch in einem Supermarkt an der Kasse gearbeitet und musste meinen Kopf herhalten, falls am abend die Kasse nicht stimmte. Und das ganze für den 1. Monat *haltdichfest* 6 DM. Dann als ich kaum Differenzen hatte, ab dem 2. Monat für 7 DM.
Das ganze auch auf Basis dieser geringfügigen Beschäftigung. Daher kann ich nur sagen, sei froh, dass du 5 Euro nochwas bekommst.

*nochmitGrausenandieZeitdenkend*

's Teufelchen

Hallo Heiko,

Löhne richten sich i.d.R. an den Tarifabschlüssen für den betreffenden Bereich, sogenannte Tariflöhne.

Einen Mindestlohn, den der Arbeitgeber zahlen muß, gibt es nicht.

Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, gibt es auch keinen Tariflohn und Du mußt Deinen Lohn individuell verhandeln und in Deinem Arbeitsvertrag aufführen.

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo Leute,

liege ich richtig in der Annahme, dass der Minimum-Lohn in
Deutschland bei 5,50 Euro liegt?

– Nein.

Heiko.

Möglicherweise ist die Absprache über die 5,50 € ja beweisbar. Dann könntest Du die Differenz einklagen und wirst gekündigt. Das muß Du wissen. Als Teilzeitkraft darfst Du nicht aufgrund Deiner Teilzeitbeschäftigung benachteiligt werden. Dein Stundenlohn orientiert sich somit auch an dem Stundenlohn vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. Allerdings ist es nicht ganz so einfach, mit „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zu argumentieren, da Lohnverhandlungen zunächst einmal im Rahmen der Vetragsfreiheit unterschiedlich ausfallen dürfen. Im Einzelhandel gelten in verschiedenen Bundesländern allgemeinverbindliche Tarifverträge, wo möglicherweise auch Dein „Mindestvergütung“ festgeschrieben sein könnte.
Desweiteren kann ein Lohn auch sittenwidrig sein.
Dazu einmal grob umrissen die „graue Theorie“:
Vereinbarungen bezüglich des Arbeitsentgelts in einem Arbeitsvertrag sind gem. § 138 Abs. 1 BGB dann sittenwidrig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem nach der Anschauung billig und gerecht denkender Menschen auffälligen Missverhältnis zueinander stehen. Vom Lohnwucher gem. § 138 Abs. 2 BGB wird ausgegangen, wenn der Wert der Arbeitsleistung und die Vergütung in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen. Das BAG hat bisher keine Richtwerte entwickelt, bei deren Vorliegen ein auffälliges Missverhältnis regelmäßig zu bejahen ist. Der BGH hat in einem Falle der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers ein auffälliges Missverhältnis gesehen bei einem Lohn, der 2/3 des Tariflohns betragen hat. Diesem Richtwert von 2/3 des üblichen Lohnes sind auch einzelne Arbeitsgerichte gefolgt. Das müsstest Du dann aber - sollte dies der Fall sein - ggf gerichtlich feststellen lassen. Wenn Du das wirklich willst, solltest Du mindestens warten, bis Du sechs Monate beim AG beschäftigt warst. Da ich davon ausgehe, daß der Betrieb mehr als 5AN beschäftigt, hättest Du dann nämlich Kündigungsschutz.

Ungeachtet all dessen hast Du zumindest etwas für die Zukunft gelernt: Zusagen lässt man sich immer schriftlich geben! Such Dir doch lieber erst etwas Neues und überlege dann, ob Du versuchst, die Teilsumme einzuklagen.

Ach, wegen der Meldung etwas weiter unten nur so zur Sicherheit: Für Minusbeträge in der Kasse mußt Du nur geradestehen, wenn Dir ein entsprechendes Mankogeld gezahlt wird! Und auch dann nicht immer in voller Höhe. Ungeachtet des Mankogeldes bleibt die Haftung aufgrund mittlerer oder grober Fahrlässigkeit davon unberührt.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leo,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Ich werde mich sicherlich nicht sehr viel länger mit dieser Firma herumschlagen, denn nach nur 4 Wochen sehe ich bereits, um was für einen Sch…laden es sich dort handelt. Deshalb werde ich mich auch sicherlich nicht noch vor Gericht mit denen auseinandersetzen, bei den Kosten.

Zu Deinem Rat (schriftlich geben lassen). Die Auskunft über den Lohn hatte ich bei der Anfrage erhalten, auf dem ersten Arbeitsvertrag, den ich auch unterschrieben hatte, stand das dann auch so drauf. Allerdings erhielt ich kurze Zeit später dann die Nachricht, ich habe den falschen Vertrag unterschrieben und möge doch bitte den beigelegten Neuen unterschreiben. Auf diesem war der Lohn auf 5,10 Euro korrigiert, weshalb ich mich auch so ärgere.
Dass dieser Laden, es ist nur ein Regal-Auffüll-Service, gewerkschaftlich organisiert ist, bezweifle ich starkt, weshalb ich auch in keiner Weise gegen sie vorgehen kann.

Danke nochmal und viele Grüße

Heiko