Minoxidil gegen Haarausfall

Hallo,

das hier war Deine vorangegangene Anfrage:
/t/haarausfall-mit-17/6887984

Bei einem Haarverlust wie Du ihn schilderst, sollte man schon auf Ursachenforschung gehen und auch prüfen, ob sich die Situation objektiv auch so gravierend darstellt.

Dass Dein Hausarzt Dir erstmal auf Verdacht Minoxidil verschreibt finde ich in Deiner Situation nicht nur deshalb nicht so prickelnd, sondern auch weil:
http://www.geheimratsecken.info/geheimratsecken.html

Minoxidil ist ursprünglich ein Blutdrucksenker gewesen und mehr oder weniger zufällig hat man festgestellt, dass ein Teil der Patienten die Minoxidil einnahmen an verstärktem Harrwachstum zum Teil auch an eher unerwünschten Stellen „litten“.
Manmachte sich also eine Nebenwirkung zunutze und jetzt gibt es Präparate mit Minoxidil zum Auftragen gegen Haarausfall.

Aber M. benötigt eine Vorlaufzeit, das heisst bis eine sichtbare Wirkung eintritt können Monate vergehen.
Bei vielen Benutzern hält es das weitere Fortschreiten des Haarvelustes nur auf aber bei einigen wird nicht nur der Haarverlust aufgehalten, sondern auch neues Haarwachstum angeregt.

Norethisteronacetat ist ein Hormonpräparat mir aber in der Wirkung als Haarwuchsförderer unbekannt, darum habe ich mal gegoogelt:
http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=minoxid…

Was mir dabei auffällt ist, dass da bei Deiner Wirkstoffkombi hauptsächlich von Haarausfall bei Frauen die Rede ist…(bei Frauen liegt die Konzentration von Minoxidil auch bei 2% bei Männern aber idR bei 5%)

Wenn Du Dich weiter belesen willst, kannst Du auch mal hier reinschauen:
http://www.alopezie.de/

Ich würde Dir aber empfehlen die Untersuchungen beim Dermatologen wahrzunehmen. Er wird auch ein Trichogramm machen.
Ich würde ihm auf jeden Fall mitteilen, dass Du derzeit ein Haarwasser mit Minoxidil und Norethisteronacetat benutzt, denn das könnte natürlich die Ergebnisse verfälschen.

Anlagebedingter Haarausfall bedeutet nicht, dass in der Familie jemand ebenfalls akut davon betroffen sein muss. Es heisst nur, dass in den eigenen Erbanlagen der Fall ist.

Gruß
M.