AG hat Weihnachten bis Hlg.Drei König Betriebsurlaub. AN hat erst zum 18.November das Arbeitsverhältnis begonnen. Nun entstehen, da der Urlaubsanspruch nicht ausreicht 3 Tage Minusurlaub. Kann der AG diese im nächsten Urlaubsjahr verrechnen?
Hallo
AG hat Weihnachten bis Hlg.Drei König Betriebsurlaub. AN hat
erst zum 18.November das Arbeitsverhältnis begonnen. Nun
entstehen, da der Urlaubsanspruch nicht ausreicht 3 Tage
Minusurlaub. Kann der AG diese im nächsten Urlaubsjahr
verrechnen?
Heilige Drei Könige sind doch im „neuen“ Jahr? Also können diese Tage auch durch den Urlaubsanspruch im neuen Jahr zu bedient werden.
Generell ist der Urlaubsanspruch an das jeweilge jahr gebunden (BUrlG §7) und kann nur ausnahmsweise in das Folgejahr gelegt werden, eine rückwirkende Abrechnung ist meiner Meinung nach nicht vorgesehen. Üblich wäre in so einem Fall wahrscheinlich unbezahlter Urlaub (oder um den neuen Arbeitnehmer nicht gleich wieder loszuwerden bezahlter Sonderurlaub/Freistellung)
Grüße,
.L