Hallo zusammen,
hoffe, dass ich hier im richtigen Forum bin, denn ich bin auf der Suche nach einem Gerichtsurteil.
In Klausuren gibt es ja des Öfteren auch MultipleChoice-Aufgaben und in diesen gibt es für Falschantworten Minuspunkte. Nun meine ich mich darin erinnern zu können, dass ein Student mal dagegen geklagt hatte, dass ihm diese Minuspunkte aufgabenübergreifend angerechnet wurden, d.h. dass er quasi aus einer Aufgabe mit Minuspunkten rausgegangen ist. Und soweit ich mich erinnere hat er auch Recht bekommen. Nun frage ich mich, wo man wohl nähere Informationen dazu finden kann.
Ich finde lediglich Informationen über spezielle Prüfungen in denen die Punktevergabe für eine spezielle Klausur vorgestellt wird und dort ist es auch immer so, dass Minuspunkte aus einer Aufgabe nicht auf andere Aufgaben angerechnet werden, sondern dass man schlimmstenfalls mit 0 Punkten aus einer Aufgabe herausgeht. Eine Ausnahme hierbei sind sicherlich reine MultipleChoice-Prüfungen, bei denen die Anzahl der Fehlerpunkte über das Bestehen entscheiden (z.B. bei einer Führerscheinprüfung).
Wenn es diese Klage wirklich gab, dann müsste es doch irgendwo Informationen darüber geben, oder?
Gruß
Sandra