Minusstd. nach Kündigung nacharbeiten müssen?

Folgene Situation:

Ich habe in meiner !verlängerten! Probezeit zum 30 bzw 31.04 gekündigt da ich eine andere Stellegefunden habe.Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte ich noch 13 Minusstunden.Resturlaub hatte ich noch 4 Tage,also für jeden Tag 8 Std.Habe meinen Chefs mehrmals gesagt as ich meine Minusstunden bitte mit meinem Resturlaub verrechnet haben möchte.Darauf hat er sich nur teilweiße eingelassen,da er möchte das ich 5 Std. der Minusstunden am Wochenende oder auch Wochentags abarbeite.Er hätte ja da noch eine Aufgabe für mich.Habe ihm hier ebenfalls mehrmals gesagt das ich dies nicht möchte.Hatte ja auch genug Resturlaub um alle Minusstunden los zu werden.Wenn mein Chef nicht genug Abreit für mich hat,hatte 40 Std. vertraglich geregelt,dann ist das seine Schuld oder nicht?Vertraglich ist auch nicht festgelegt das ich Minusstunden nacharbeiten mus,noch das Lohnabzug ist oder sonst was.

Jetzt die Frage:
Kann mein Chef mich „zwingen“ diese 5 Std. nachzuarbeiten?Auch wenn nichts vertraglich geregelt ist?

Meines Wissens nach nicht, vorallem wenn Du Deinen Resturlaub nicht genommen hast. Er muss Dir entweder den nicht genommenen Urakub ausbezahlen oder die Minusstd damit verrechnen. Lass Dich da auf nichts ein.

Meines Wissens nach nicht, vorallem wenn Du Deinen Resturlaub
nicht genommen hast. Er muss Dir entweder den nicht genommenen
Urakub ausbezahlen oder die Minusstd damit verrechnen. Lass
Dich da auf nichts ein.

Danke schonmal für die Antwort.Nun ist es aber so das mein Resturlaub jetzt schon,auf seine Anweisung hin,völlig aufgebraucht ist.Dennoch bin ich der Überzeugung das ich diese restlichen 5 Std. nicht nacharbeiten muss.