Guten Tag
Hallo,
Hallo zusammen,
mal angenommen, eine AN, die nach Stunden bezahlt wird, hat
Minusstunden.
Sie hat im AV vereinbart, dass sie 100 Stunden/Monat arbeitet.
das bedeutet der AG hat diese 100 Stunden gar nicht bezahlt?
Fall er diese gezahlt haben sollte kann er diese natürlich
zurück fordern.
Sooooooo einfach ist es natürlich nicht…
Sicher, wenn eine Überzahlung erfolgt ist (wovon ja nicht auszugehen ist, da das Gehalt idR erst zum Monatsende gezahlt wird), dann könnte im Rahmen gesetzlicher oder tariflicher Ausschlußfristen diese auch zurückgefordert werden. Denke aber, dass dieses nach den Aussagen des UP nicht der Fall sein dürfte…
Es ist auf jeden Fall völliger Blödsinn über das Kündigungsdatum hinaus zu arbeiten, das darf der AG auf keinen Fall fordern.
Die Frage, die zu klären wäre ist, ob sich der AG nicht im Annahmeverzug befindet, was ich eher vermute…
AN ist mit 100 Dtd./Monat beschäftigt, also muss der AG sie auch 100 Std. beschäftigen. Tut er dieses nicht und es gibt keinerlei Regelungen (wie z. B. Arbeitszeitkonten o. ä.), dann hat er die berühmte Pappnase auf und muss diese 100 Std. auch bezahlen.
Durch die fristgemäße Kündigung wusste er schliesslich, dass AN zum 30. seine Tätigkeit beendet und dann hat er ja auch bis zum 30. die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Leistung (-> die Arbeitskraft der AN) abzurufen…ebenso dürfte er mMn das Gehalt auch nicht kürzen zum Monatsende nach der Devise, der AN hat nur 60 Std. geleistet, also bekommt er auch nur für 60 Std. Gehalt…
Annahmeverzug ist aber ne schwierige Geschichte und sollte es da zu Meinungsverschiedenheiten kommen, sollte auf jeden Fall der Fachanwalt zu Rate gezogen werden…
Gruß
MG