Hallo liebe Wissende!
Was haltet ihr davon?
Ein Arbeitnehmer A ist in der Pflege.
Arbeitgeber AG hat schlecht gewirtschaftet und muß nun drastisch kürzen.
Alle A geben Überstunden ab ( zwischen 50 und 150 )sozusagen als Starthilfe.
Eigentlich wollte AG auch Weichnachtsgeld, Einmalzahlung, kein Anpassung an den Tarif. ( Natürlich auf freiwilliger Basis… haha)
Ist aber abgelehnt worden von allen.
Ein nicht unerheblicher Teil des Personals ist entlassen worden oder, nach Ablauf des Vertrages, nicht weiterbechäftigt worden
Ersatzlos, versteht sich.
Nun ist unser A als Dauernachtwache unterwegs.
Jetzt hängen die Dienstpläne für die nächsten 4 Monate am schwarzen Brett.
Und siehe da, unser A hat in jedem Monat mindestens 18 Minusstunden, weil er nicht bis morgens um 6 Uhr arbeiten muß, sondern nur bis 2 Uhr.
Abwechselnd mit dem Kollegen.
Meine Frage nun, darf der AG schon Monate im Voraus Minusstunden einplanen?
Seine Antwort auf Nachfrage war, es gäbe ja jeden Monat das Grundgehalt.
Wo denn bitte das Problem wäre.
Da unser A aber Alleinverdiener ist, und die Zeitzuschläge nicht unwesentlich sind, ist es für ihn schon ein Problem.
Also, wer kann helfen?
Danke im Vorab für eure Mühe!!
Hallo Neith (puzzle),
welche Arbeitszeit steht denn im Arbeitsvertrag, etwa täglich, wöchentlich oder Monatlich. Für gewöhnlich werden ja Arbeitspläne im Voraus doch an Hand der vertraglichen Vereinbarungen entworfen, weil ja gerade die gegenseitige Erfüllung des Arbeitsvertrages, zu erbringende Arbeitszeit und zu zahlendes Entgelt, Vertragsgegenstand ist. Sollten natürlich Vereinbarungen über Überstunden, Zulagen, Sonderschichten etc. vereinbart sein, ist ja doch der AG in der Lage diese Anzusetzen oder evtl. einzufordern.
Aber sicher können nicht Schichtpläne aufgestellt werden, die „Echte-Negativ-Stunden“ verursachen würden - es sei denn - der AG würde auf Grund der Geschäftslage auf Kurzarbeit gehen, aber das müsste auch beim Arbeitsamt beantragt werden.
Ich hoffe ich konnte Rudi helfen
mit schönen Grüssen vom Rainer der sich immer über eine Rückantwort freut.
Hallo lieber Eigennutz! 
Tatsache ist, daß eine Stundenzahl X MONATLICH im Vetrag steht, und diese Stunden nicht erreicht werden.
Somit echte Minusstunden.
AG meint, er könne so die AN noch einsetzen, falls krankheitsbedingt Kollegen ausfallen ohne daß Überstunden entstehen würden.
Was im Moment gehäuft vorkommt da, wie schon gesagt, Personal drastisch gekürzt wurde und die Arbeit kaum noch zu schaffen ist.
Also auf Vorrat Stunden sammeln, die dann individuell angesetzt werden würden.
Danke für deine Antwort!
Gruß Neith