Hallo
Hallo,
Guten Abend,
Da (mit ein paar kleinen Ausnahmen vielleicht) der
Arbeitnehmer normalerweise an einem Feiertag Null stunden zu
erbringen hat,
Diese pauschale Aussage ist leider am Ziel vorbei…
Zum einen machst Du Dich gerade bei den „kleinen Ausnahmen“
wie den Blaulichtern (Polizei, Rettung, Feuerwehr, Medizin),
den Hotel- und Gastronomen, sowie den Transportern (Busse,
Bahnen, DB) unbeliebt…
dun auf die masse gerechnet bleiben es doch ausnahmen
…zum anderen, entbehrt die Aussage jeder rechtlichen
Grundlage.
bla?
Die „kleinen Ausnahmen“ kannst Du z. B. im Arbeitszeitgesetz §
10 Absatz 1 in 16 feinen Punkten nachlesen…
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html
who cares, wo ist der zusammenhang zum sachverhalt?
macht er nicht 2,5 miese, sondern 4,5 plus, die
gegebenenfalls auch noch höher vergütet werden.
Grundsätzlich kann/darf jeder Arbeitnehmer am Feiertag
arbeiten. Es sei denn, er ist in einer Branche beschäftigt,
für die zwingend die Feiertagsruhe vorgeschrieben ist…
Für Arbeitnehmer, die das betrifft (z. B. die Kassiererin vom
ALdi um die Ecke) hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu
leisten gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz 1
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Also weder Mehr- noch Minderstunden für den Arbeitnehmer, er
erhält die Stunden gutgeschrieben, die er ohne den Feiertag
gearbeitet hätte…
lustige antwort, wenn er also 4,5 Stunden am Feiertag arbeitet, bekommt er 7 Stunden gut geschrieben?
Dafür das du mich hier so angehst ist dein Antwort sehr grenzwertig und das beste ist, das von dir genannte Posting widerspricht meiner aussage noch nicht mal, den wo ist der unterschied zwischen er bekommt die stunden (beim nichtarbeiten) gutgeschrieben zu er muss an dem Tag keine Stunden leisten? Ob jetzt 35 wochenstunden die woche leisten muss, bei denne er 7 gutgeschrieben bekommt zu 28 wochenstunden, bei denen er den montag keine 7 stunden leisten muss, ist egal.
Wolfgang hat das UP beantwortet, sodass ich darauf nicht
weiter eingehe…
hth
Gruß
MG
hth