Minusstunden bei Kündigung?

Hallo Liebe Experten,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin vollzeit (40h) angestellt. Mein Filialleiter schreibt allerdings die Dienstpläne so, das ich immer mehr Minusstunden sammel. Ende diesen Monat bin ich bei aufgelaufenen -97. Gestern erhielt ich meinen Plan für die ersten 3 Februar wochen und in diesen drei wochen sammel ich alleine 62 Minusstunden :frowning: Ich habe ihn mehrmals darauf angesprochen, aber er meinte machen sie sich keine sorgen, das holen sie schon wieder raus. Gestern schaut er mich an und zuckt mit den Schultern-,sie sehen doch das nix los ist, da stehen wir uns hier ja nur die Beine in den Bauch,. So mein großer Chef meinte auch das das nix weiter ausmacht, so viele Minusstunden. Ich mache mir jedoch gedanken was passiert wenn ich kündige.Für die Dienstpläne bin ich ja nicht verantwortlich, die macht mein Filialleiter schriftlich und im voraus.
Bin ich verpflichtet meinen AG -obwohl ich ihm meine Arbeitskraft mehrmals angeboten habe- die Minusstunden zurückzuzahlen oder abzuarbeiten? Oder springt hier der sogenannte Annahmeverzug ein?
Vielen Dank im voraus. Für antworten wäre ich echt dankbar :smile:

Lg
Maria

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, vereinbarte und angebotene Arbeitszeit zu vergüten. Auf die Frage, ob das Arbeits-Angebot von ihm auch angenommen wurde, kommt es nicht an. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es (a) im Arbeitsvertrag oder (b) in einer für den Betrieb geltenden Vereinbarung - das kann eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sein - oder © mit deiner Zustimmung anders geregelt ist.
(a): Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass nur geleistete Arbeitszeit vergütet wird, hast du schlechte Karten. Dennoch sollte dann aber durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob eine derartige Vereinbarung rechtswirksam ist.
(b): Auch hier wäre durch einen Rechtsanwalt zu prüfen, ob die Regelung rechtswirksam ist.
©: Das Entgegennehmen der Dienstpläne kann normalerweise nicht als Einverständnis mit der Nichtzahlung der damit verbundenen Minusstunden gewertet werde. Aber möglicherweise wird der Arbeitgeber dennoch so argumentieren. Dann wird es vielleicht darauf ankommen, ob du nachweisen kannst, dass - wie du schreibst - du deine „Arbeitskraft mehrmals angeboten“ hast. Sicherheitshalber solltest du also eine entsprechende Dokumentation vorbereiten.

Wenn Du es nachweisen kannst, dass Du Deine Arbeitskraft immer wieder abgeboten hast, dann soltest Du keien Probleme bei einer Kündigung haben. Nachweis heißt: Schriftform oder Zeugen.

Hallo Maria,
vorab: Minusstunden gibt es nicht - es sei denn es ist ein Arbeitszeitkonto eingeführt, in das man Arbeitszeit einzahlen kann um es dann wenn man es selber möchte wieder zu entnehmen.
Wenn Arbeitskraft angeboten wird und der Arbeitsvertrag den bestimmten Stundenvolumen im Monat vroschreibt, dann gilt der Annahmeverzug. Tritt der Gewerkschaft bei - ich vermute es ist ein Betrieb aus dem Bereich der ver.di - die helfen dir da weiter (ich arbeite da!)

Letzteres gilt. Normalerweise gibt es auch arbeitsvertragliche Regelungen, in welchem Zeitraum Plus- und Minus-Stunden ausgeglichen werden müssen. Ist das nicht der Fall, tritt der Annahmeverzug in Kraft.

Hallo Maria,

gibt es für Sie einen Tarifvertrag, wenn ja gilt der auch für Sie. Lehnt man sich daran an, oder wird der voll angewendet? Was ssagt sonst der Arbeitsvertrag aus? Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder eine Betriebsordnung? Diese und ähnliche Fragen müssen Sie zunäcsht klären. Wenn das alles nich tzutrifft, sind im NOrmalfall die Stunden wieder reinzuarbeiten, allerdings kann der Arbeitgeber nicht das Risiko auf Sie übetragen, entweder er medlet Kurzarbeit an, oder muss Ihnen eine Änderungskündigung mit veränderter Arbeitszeit anbieten, oder?

Ich bin allerdings kein Jurist und darf deshalb auch keine REchtsberatung betreiben, abgesehen davon, dass ich Ihnen den letzten Satz auch nicht fachlich beantwortenkann.

Viel Erfolg und hoffentlich bald mehr Arbeit. Sonst sollten Sie sich nach einem neuen Job umschauen.