Person X hat 20 Arbeitsstunden pro Woche bei 5 Arbeitstagen, also 4 Stunden pro Tag.
Wenn diese Person dann an 2 Arbeitstagen krank wird, kann der Arbeitgeber dann für diese zwei krankheitsbedingten Fehltage 8 Minusstunden aufschreiben?
Durch Arbeitsunfähigkeit können für einen AN keine Minusstunden entstehen !
Das ergibt sich aus der durch AU entstehenden Verhinderung (§ 3 EFZG) sowie dem Lohnausfallprinzip des § 4 EFZG http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html