Minusstunden durch Berufschulbesuch

Hallo,
in einem großen Backwarenbetrieb werden an Berufschultagen jeweils
1/2 Std. Minuszeit im Betrieb angerechnet. Somit haben sich bei einem Bekannten rd. 70 Minusstunden gesammelt, die jetzt zum Beginn des 2. Lehrjahres mit der Augustvergütung abgerechnet werden sollen. Im Ausbildungsvertrag steht von dieser Regelung nichts. Er ist außerdem seit 4 Wochen krankgeschrieben. Die Augustvergütung wird noch ohne Angabe näherer Gründe einbehalten. Reguläre Auszahlung zum 24.des Monats. Er ist auf den vollen Betrag angewiesen und wird Dispo in Anspruch nehmen müssen.
Danke!

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Gruß
Guido