Minusstunden durch Feiertag

Liebe Experten,

wieder mal folgender Sachverhalt, (der Arbeitgeber ist wieder der selbige wie in den Fällen zuvor)

Arbeitnehmer AN hat eine 40h Woche, einen 8h Arbeitstag, arbeitet Montag - Samstag und hat einen Tag frei ind er Woche.

Die Feiertage werden dem Arbeitnehmer mit nur 6,75h angerechnet (so wie auch die Krankheitstage) anstatt von 8h, sodass der Arbeitnehmer, durch den gesetzlichen Feiertag Minusstunden aufbaut.

Ist dies mit dem Arbeitsgesetz vereinbar?

Wieder einmal vielen Dank für die Hilfe.

Hallo

Nein.

-> Lohnausfallprinzip

Gruß,
LeoLo

Hallo,

das hört sich aber stark nach Beamtenrecht an…dort ist es usus den MA für Feiertage Minusstunden anzurechnen bei verschiedenen Dienstherren…

Meinst Du jetzt wirklich das Beamtenrecht ?

Das Beamtenrecht gilt nur für Beamte, also nicht für Angestellte.

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Hallo,

nein, Arbeitnehmer AN ist Angestellte im Einzelhandel und hat einen 8h Arbeitstag.
Arbeitgeber AG rechnet Feiertage anteilig mit 6,75 an,anstatt mit 8h, sodass der Arbeitnehmer durch Feiertage Minusstunden aufbaut.
Auch Krankheitstage und Urlaubstage werden nur anteilig mit 6,75h, anstatt mit 8h angerechnet, sodass auch in diesem Fällen, dem Arbeitnehmer Minusstunden entstehen.

Wie kann der Arbeitnehmer hier argumentieren.

Hi!

Wie kann der Arbeitnehmer hier argumentieren.

Du hast doch schon eine Antwort von LeoLo bekommen, der im Gegensatz zu den Beiden, die sich hier über Dinge unterhalten, welche mit der Frage nichts zu tun haben, weil sie zwar eine Menge Meinungen aber kein Wissen besitzen, über ein enormes Maß an Sachkenntnis verfügt.

Gruß
Guido

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