Hallo zusammen
Ich hoffe ich bekomme das einigermaßen anschaulich hin:
Man stelle sich folgende fiktive Konstellation vor:
Zwei Krankenschwestern S1 und S2 sind wie folgt im Dienstplan eingetragen (D = Dienst; … = einige Tage dazwischen):
S1: frei … D D … frei D
S2: D … frei frei … D D
Beide tauschen einige Dienste, nachdem der Plan bereits veröffentlicht wurde:
S1: D … frei frei … D D
S2: frei … D D … frei D
Der Tausch wird auch im Dienstplan vermerkt, ist also genehmigt, allerdings erfolgt der Vermerk nicht in der „Soll“-Arbeitszeitspalte sondern bei „ist“.
S2 erkrankt nun, so dass ihr Plan im „ist“ am Monatsende so aussieht:
S2: frei … krank krank … frei D
Sie war also an zwei getauschten Tagen krank.
Nun hat S2 in der Stundenabrechnung des Monats 19 Minusstunden, mit der Begründung dass die beiden Krankheitstage nicht in der „Soll“-Arbeitszeit lagen, daher bekommt sie auch die Stunden nicht gutgeschrieben. Wäre sie andererseits an dem getauschten Tag krank gewesen, an dem sie (nach dem Tausch) frei statt Dienst hatte, hätte sie die Stunden bekommen, da ja bei „soll“ ein Dienst eingetragen ist.
Lange Rede kurzer Unsinn. Durch Diensttausch und anschließende Krankheit an den getauschten Tagen hat sie ein Minus von 2 Arbeitstagen eingefahren.
Wäre so etwas arbeitsrechtlich denkbar, wenn ja wie ließe sich so etwas begründen? Ich dachte bislang, dass man die geplante Zeit auch gutgeschrieben bekommt bei Krankheit.
Wenn nein, wie lässt sich so etwas widerlegen?
Nochmal die Übersicht:
Soll laut Dienstplan: S2: D … frei frei … D D
Ist „nach Tausch“: S2: frei … D D … frei D
Ist „nach Krankh“: S2: frei … krank krank … frei D
ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Für jede hilfreiche Antwort habe ich schon mal einen Packen Sternchen bereit gelegt
Danke und schönen Abend euch allen
Wawi