Minusstunden durch Urlaub ausgleichen?

Hallo,

Mitarbeiter A soll rückwirkend einen Urlaubsantrag unterschreiben, obwohl er den Urlaub NIE eingereicht hat. Der Arbeitgeber B hat den Urlaubsantrag einfach zugeschickt. Auf diese Weise sollen wahrscheinlich Minusstunden ausgeglichen werden.

Ist sowas denn rechtens? Im Tarifvertrag steht dazu nix. Erholungsurlaub kann doch nicht einfach so abgegolten werden…!?

Über Ihre Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus!

Hallo,

dies dürfte ein klassischer Fall des Annahmeverzugs durch den AG nach § 615 BGB sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Der AG hat schlicht und einfach seinen Betrieb so zu organisieren, daß er die vereinbarte Arbeitsleistung des AN auch abruft. Tut der AG das nicht, geht das zu seinen Lasten.
Der AG hat bei Annahmeverzug kein Zugriffsrecht auf den Erholungsurlaubsanspruch des AN.

&Tschüß
Wolfgang

HERZLICHEN DANK FÜR DIE INFORMATION!