Minusstunden durch Weiterbildung

Hallo habe bis Februar eine Weiterbildung zum Pflegedienstleiter durchgeführt.Damit verbunden war ein Fortbildungsvertrag mit meinem AG.
Im FV steht das ich die ausgefallene Arbeitszeit (laut Arbeitsvertrag) nachholen muss.
-im Arbeitsvertrag steht innerhalb von 3 Monaten sind Minusstunden abzuarbeiten oder verfallen zu lasten des AG.
Nun hat mein AG noch eine Dienstvereinbarung mit mir getroffen in dem steht das ich zur weiterbildung von der Arbeit freigestellt werde,und ich nach der Freistellung diese Minusstunden erarbeiten muss,und das ich mich verpflichte bis zur Erbringung der Minusstunden im Betrieb zu verbleiben oder ich muss die Minusstunden die sich nun bei 166h liegen zurückzahlen.
-in der Dienstvereinbarung steht nur das ich zu der Weiterbildung(nicht angegeben welche genau) freigestellt werde.

Fortbildungsvertrag ist vom 06/08
Fortbildung Begann am 10/08
Dienstvereinbarung war am 03/09

Im Februar hatte ich meinen letzten Tag Weiterbildung (8h) und ab da muss der AG mir doch Überstunden geben sonst komm ich doch nie von den Minusstunden weg.Nun im Februar hab ich 30Minusstunden und die Zählt der AG auch zu meinen gesamten Minusstunden.Der kann mir ja immer Minusstunden geben und mich somit an den Betrieb binden.
Meine Fragen:
-Ist die Dienstvereinbarung gültig da sie keine benennung der Weiterbildung angibt?
-Bezieht sich die Dienstvereinbarung auf den Fortbildungsvertrag und den Arbeitsvertrag und muss der AG innerhalb 3Monate die Minusstunden abarbeiten lassen?

  • Darf er die Minusstunden welche durch Minderarbeit verursacht werden mit auf die bestehenden Minusstunden legen?

Ich würde mich über qualitative Antworten freuen.
Vielleicht ist ja hier ein Rechtsexperte dabei der mir helfen kann.
Danke schonmal im Vorraus

Hallo Mulb,
da kann ich Dir leider nicht helfen. Ich bin zwar AG aber halte mich von Rechtsanwälten fern. Falls mich ein AN fordert, hol ich mir zum Teil selbst Hilfe bei der Gewerkschaft, mit der ich in gutem Einvernehmen lebe.
LG
Ritschi-K

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könnten sie vielleicht da mal nachfragen wie da der sachverhalt ist?
ich würde mich sehr darüber freuen da es schon eine verzwickte situation ist und die verträge wiedersprüchlich sind.

mfg Mulb

Ich weiß zwar nicht ob die darauf reagieren, da die zur IG Metall gehören und mit Pflegediensten nichts zu tun haben, aber ich kanns ja probieren.

LG ritschi-k

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Fragen über Fragen :smile:

…Sie werfen viele Punkte durch einnander. Erst einmal gilt der Arbeitsvertrag in der jeweiligen gültigen Fassung, weiterhin gelten zusätzlich zum Arbeitsvertrag ausgehandelte schriftliche Vereinabrungen.
Grundsätzlich muss/kann der AG MA zur Weiterbildung senden, dass bedeutet, dass er die MA für diese Zeit von der reguläten Arbeitszeit freistellt. Im Regelfall wird eine Weiterbildungsmaßnahme v. Ag angeordnet und ist damit vollumpfänglich auch durch den AG zu zahlen - in Form von Gehalt und Stunden.
In Ihrem Fall ist mir nicht ganz klar, warum Sie durch Ihre Weiterbildung „Minusstunden“ erwirtschaften. Ist diese Weiterbildung v. Ihnen ausgegangen? Hat diese WB für den mom. AG einen Vorteil?
Beantw. Sie mir diese Fragen, dann kann ich umfassender antworten, so wird nur oberflächlig. Denn im Trüben stöbere ich nur höchst ungern.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Alexander

hallo Mulb,

leider bin dafür nicht der geeignete Ansprechpartner, da es sich um rein arbeitsrechtliche Fragen handelt, ich schlage vor, entweder über den Betriebsrat (falls vorhanden) oder direkt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht anzusprechen.

mfg

faridalban

Die Weiterbildung ist von mir ausgegangen AG hat zugestimmt.Ich bekomme mein Gehalt und Werde für die Weiterbildung freigestellt und bekomme an den Tagen keine Stunden angerechnet.
Die Weiterbildung hat keinen Vorteil für den AG so steht es auch im Weiterbildungsvertrag,das durch die Weiterbildung keine Ansprüche auf mehr gehalt oder passende stelle sich ergeben. Der AG hat auch keine derartige Stelle zu besetzen da alle besetzt sind, er hat mir im letzten gespräch sogar gesagt das er sich mich in einer leitenden Aufgabe nicht vorstellen könnte, naja denkt er und das obwohl ich mit 2 abgeschlossen habe aber egal.
Arbeitsvertrag stehen die 3 Monate wegen Minusstunden
Fortbildungsvertrag auch
in der Dienstvereinbarung dann nichtmehr, aber in dieser steht auch nur das ich wegen der Weiterbildung freigestellt werde und die stunden nachholen muss und solange im unternehmen bleiben muss oder ich bezahl sie ebend,aber es ist keine genaue bindungsfrist angegeben,
desweiteren ist auch unklar wie sich die stunden in letzter zeit ergeben
bin auf 152h eingestellt
Februar hatte ich meine letzte weiterbildungsveranstaltung (8h) und bin am 9. fertig geworden ab da muss mein AG mir doch Plusstunden geben damit ich die Minusstunden abbauen kann, aber ich habe trotzdem nur 122h, diese Minusstunden sind jetzt sogar dazugerechnet worden.Alle anderen Fachkräfte bei uns sind auch mit min 40h im Minus, hab da irgendwie angst das ich die stunden garne abbauen kann, da er ja auch das arbeitszeitgesetz berücksichtigen muss als AG.
Hoffe nun ist einiges klarer.
bei fragen oder hilfen einfach antworten.

danke sagt TONI

Kann dir leider nicht die entsprechende Antwort geben.
TippFrage doch persönlich beim Arbeitsgericht bei einem „Rechtspfleger“ nach. Meines Wissens ist das kostenlos und er kann dir vieleicht weiterhelfen

Sorry, ich kann dazu nichts sagen. Insbesondere, da so viele individuelle Vereinbarungen getroffen worden sind. Mein Tipp ist, jetzt dringend professionellen Rat einholen, z.B. :

  • sich ggf. an ver.di wenden oder an den Betriebsrat.
  • sofern Rechtsschutzversicherung vorhanden unbedingt mit einem Fachmann für Arbeitsrecht sprechen.
  • Möglicherweise lohnt es sich sogar, einen Beratungstermin beim Anwalt privat bezahlen. Es geht ja jetzt praktisch um ein komplettes Monatsgehalt.

Die Fortbildung ist ja nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse des AG. Gleichzeitig, haben Sie die Vereinbarungen unterschrieben und sind da rechtlich vermutlich daran gebunden.

Viel Glück.