Guten Morgen. Ich arbeite seit 5 Jahren im Bauwesen. Bekomme Gehalt für 130 Std im Monat. Nun hab ich gekündigt, und der Chef möchte die Stundenbücher der letzten 5 Jahre,. Da wir leider nicht soviel Arbeit hatten, kamen natürlich Minusstunden raus.Und der Chef hatte dann immer gesagt, er meldet sich wenn er was neues hat,. In den 5 Jahren sind knapp 800 Minusstunden rausgekommen und nun wo ich gekündigt habe, will er die Minusstunden mir in Rechnung Stellen sowie vom Gehalt abhalten. Das ist doch nicht meine Schuld, ich war immer auf abruf zu Hause.Ist das rechtens. Für eine schnelle Antwort danke ich Ihnen. Lg M. S
Guten Tag, wenn ein Gehalt vereinbart ist, dann bekommen Sie das auch. Sie müssen nichts zurückzahlen. Sie müssen ihrem Chef auch keine Stundenaufzeichnungen herausgeben. Bei einem Streit liegen sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Keine Angst. LG
Hallo,
bei uns gilt auch das Arbeitszeitkonto. Die Frage die sich stellt ist, ob die Firma an den Tagen wo Sie ein minus gemacht haben Arbeit für Sie gehabt hätte. Wenn es nicht so ist, und Sie deshalb zu Hause geblieben sind, kann die Firma bei einer Kündigung nicht die fehlende Zeit verrechnen. Wichtig ist auch, ob der Arbeitgeber gesagt hat, dass Sie zu Hause bleiben sollen. Hier noch ein interessanter Link dazu.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeitszeitkonto.htm
HG Circan
Hallo Circan und Bea
Danke für die schnelle Antwort
Ja hat er , er hat dann am Telefon immer gesagt, das sie zb die nächste Woche frei hätten und das er sich melden würde, also war er immer auf abruf. Und wenn er dann angerufen hat, dann ist er auch sofort los.Im Baugewerbe, gab es manchal in den Wintermonaten gar keine Arbeit und er blieb zu Hause, bis eben sein Chef angerufen hat, das sie ne neue Baustelle haben, dann gings wieder los.
Hallo,
anbei noch ein ganz interessanter Link:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit…
Ich wünsche viel Erolg beim alten Chef.
HG circan