Hallo,
Angestellte=A arbeitet 35 Stunden die Woche, bekommt kurzfristig mitgeteilt die Arbeitslage sei nicht so berauschend und ab nächsten Monat wäre der Vertrag auf 30 Stunden geändert. Es gibt keine Vertragsänderung im schriftlichen.
Tatsächlich ist A (als Physiotherapeutin) dann nur noch 30 Stunden wöchentlich tätig, bzw. die ersten 2 Wochen 35 Stunden und dann 30 Stunden.
Da A in 20 Minuten Intervallen behandelt, kann es vorkommen, das mal ein Patient nicht kommt und A dann in den 20 Munuten nichts zu tun hat (zumindest keine KG oder so) manch ein Patient sagt auch Termine nicht ab und kommt als letzter Patient des Tages einfach nicht. Diese Nichterscheinen wird der A nun einfach als Minuseinheit angerechnet, da sich dieses gehäuft hat (seit Sommer letzten Jahres), sind so an die 50 Minuseinheiten angelaufen und werden = 50 X 20 Minuten angerechnet und sollen nun vom Jahresurlaub abgezogen werden. Ist dieses so statthaft?
A. hat durch den Verlust der Arbeitsstunden natürlich auch einen enormen finanziellen Verlust hatte bisher immer 1 festen Tag in der Woche frei, an diesem festen freien TAg, geht A. mit Einverständnis von Chef=C. nun in einer anderen Praxis arbeiten als freier Mitarbeiter.
A. sollte kurzfristig nun den freien Tag doch bei C. arbeiten, da sie aber im Wort bei der anderen Praxis stand für den festen Tag, möchte C. nun das A. ihr über ihre Termine die sie an ihrem freien Tag hat, Bescheid gegeben haben. Ist das so rechtens?
Viel Text, danke das ihr bis hier gelesen habt
Lieben Gruß
Plö
Tatsächlich ist A (als Physiotherapeutin) dann nur noch 30
Stunden wöchentlich tätig, bzw. die ersten 2 Wochen 35 Stunden
und dann 30 Stunden.
Und seit wann tut A das? War A mit der Änderung einverstanden?
Diese Nichterscheinen wird
der A nun einfach als Minuseinheit angerechnet,
Ist dieses so statthaft?
Vermutlich nicht. Was ist denn zur Arbeitszeit geregelt?
A. sollte kurzfristig nun den freien Tag doch bei C. arbeiten,
da sie aber im Wort bei der anderen Praxis stand für den
festen Tag, möchte C. nun das A. ihr über ihre Termine die sie
an ihrem freien Tag hat, Bescheid gegeben haben. Ist das so
rechtens?
Versteh ich nicht ganz. Soll A C nun die Patienten benennen oder nur wie viele Patienten A an den Tagen (voraussichtlich) hat?
nein, ist es nicht. Das Risiko, dass Patienten nicht kommen, ist Unternehmerrisiko und kann nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Der Unternehmer kann zwar die Lage der Pause anordnen, aber er muss die täglich vereinbarten Stunden dabei abnehmen, an sonsten kommt er in Annahmeverzug. Er kann zwar auch an Tagen oder Wochen keine Termine annehmen und dann Betriebsferien machen, aber so wie hier geht es nicht.
Die Vertragsänderung kann auch konkludent zustandekommen, ohne Unterschrift, wenn der Arbeitnehmer so arbeitet wie verlangt (30 h) und nicht erklärt, dass er nicht einverstanden ist oder zumindest erklärt, dass er nur „unter Vorbehalt“ (rechtlicher Prüfung) die 30 h arbeitet. Diesen Vorbehalt muss der AN aber im Streitfalle beweisen können.
Problem des Falles wird wohl eher sein, dass in diesem Laden nicht genug Mitarbeiter arbeiten, dass Kündigungsschutz besteht und daher dann das Arbeitsverhältnis bei nächster Gelegenheit ganz beendet wird.