Hallo…
folgendes: ich bin seit 1,5 jahren als ergotherapeutin in einer privatpraxis angestellt. Mein arbeitsvertrag sieht 35 stunden vor. Im schnitt beträgt meine arbeitszeit aber nur 30 stunden- mehr kann/darf ich auch nicht abrechnen, z.B. durch büroarbeit. Nun habe ich in den nächsten monaten vor zu kündigen…
Muss ich die minusstunden zahlen oder bleibt mein arbeitgeber darauf sitzen da er mich nicht ausreichend mit arbeit versorgt hat?
Könnte mich mein arbeitgeber mit „niedrigeren- nicht im arbeutsvertrag festgelegten“ arbeiten beschäftigen, z.B. putzen am wochenende?
Und bedeutet eine gesetzliche kündigungsfrist- eine kündigungsfrist von 4 wochen?
So viele fragen- und schon einmal danke für die antworten!
Liebe Grüße Susann
Hallo Susann,
ich weiß leider nicht genau, wie das mit den Minusstunden ist. Ich selbst hatte 11,5 Minusstunden als ich letzten Monat gekündigt habe. Ich musste sie weder bezahlen noch wurde ich nochmal zur Arbeit geholt.
gesetzliche Kündigungsfrist bedeutet 4 Wochen zum 30./31. oder 15. eines Monats. Also wenn du heute kündigen würdest, würdest du zum 15. Januar 2012 aufhören können. Die Kündigung sollte dem AG aber bis spätestens 14.12. zugegangen sein.
Liebe Grüße,
Stephanie
Hallo,
also zunächst wird nicht ganz klar, ob du für 35 Stunden auch bezahlt wurdest. Du schreibst: Ich darf nur 30 Stunden abrechnen. Bekommst du Gehalt oder Lohn? Was sagt der Arbeitsvertrag? Wenn du ein Stundenkonto führst, wirst du es ausgleichen müssen. Zur Frage ob dein AG dir andere Aufgaben zuteilen darf, auch hier im Arbeitsvertrag nachlesen, in den meisten Fällen halten sich Arbeitgeber diese Option offen. Also würde ich zunächst sagen, dass dir auch andere Arbeiten zugeteilt werden können. Diese müssen nicht genau beschrieben sein. Meist enthalten die Arbeitsverträge hier Absätze die allgemein gehalten sind.
Spannend ist schließlich auch die Frage, wieviel Minusstunden hast du denn angehäuft? Sind dir tatsächlich auch 35 Std./Woche in jedem Monat vergütet worden?
Bis bald
Milan
Dein Arbeitgeber muß dich mit genügend Stunden versorgen. Dies hat er hoffentlich nachweislich nicht getan - also muß er diese Stunden auch zahlen.
Nennt sich Annahmeverszug.
Dein AG darf dich nur mit im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeiten beschäftigen - also Klo putzen ist nicht - aber hier muß man die genaue Formulierung kennen.
Gesetzlich Kündigungsfrist findest du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Grüße Bröselchen
Hallo Susann,
wenn dein AV 35 Std. (fest) vorsieht und im Arbeitsvertrag keine Regelung zu einem Arbeitszeitkonto (kann auch in einer Betriebsvereinbarung o.ä. erfolgen) vorgesehen ist, dann dein AG nach Beendigung des AV nichts zurückfordern.
Welche Aufgaben er dich stattdessen übernehmen lassen kann, hängt ebenfalls nicht von deinem Beruf ab, sondern von den Inhalten deines AV bzw. einer darin erwähnten Stellenbeschreibung.
Ist hier nichts festgelegt, kann er dich zu jeder Tätigkeit heranziehen.
Viele Grüße
Anreas
Hallo Susann,
Nicht so einfach zu beantworten ohne zusätzliche Infos. Wie viele Beschäftigte hat die Praxis denn? Viele gesetzliche Bestimmungen gelten erst ab einer Mindestbeschäftigtenzahl.
Ich Versuch es mal ganz allgemein. Wegen der Minusstunden müsstest du dich eigentlich auf den sog. Annahmeverzug nach BGB berufen können - du hast deine Arbeitskraft segelbooten und der AG hat sie nicht abgeforderdert - und selbst wenn das nicht zieht, kann es dann nur um die letzten 3 Monate gehen, wegen der Verfallsfristen.
Kündigungsfrist 4 Wochen ist korrekt. Vorübergehende Übertagung andrer Arbeit ist im allg. möglich, muss aber zumutbar sein ( was aber natürlich wiederum interpretationsfähig ist)
Hoffe das hilft ein wenig
Gruß filine
Hallo Susann,
dies ist wirklich eine schwierige Frage.
Ich denke, wenn du nur 30 Stunden abrechnen kannst und vor allen Dingen auch nur darfst, kann dein Arbeitgeber im nachhinein von dir nicht verlangen die fehlende Arbeitszeit nachzuarbeiten bzw. eine Nachzahlung von dir verlangen.
Letztendlich kommt es auf einem Versuch bzw. Gespräch mit dem AG an, wie er sich im Fall deiner Kündigung verhält.
Sollte dein AG wirklich von dir verlangen die Differenzstunden von 30 auf 35 Stunden/Woche irgendwie auszugleichen, dann hilft nur noch eine arbeitsrechtliche Beratung.
Ebenfalls liebe Grüße und viel Glück für deine Zunkunft.
Jürgen Dietrich
Hallo Susann,
wenn Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast, ist Dein Chef in den so genannten „Annahmeverzug“ geraten (§ 615 BGB) und „bleibt auf den Minusstunden sitzen“.
Kündigungsfrist von 4 Wochen, genau gesagt 4 Wochen zum Monatsende oder 15. eines Monats heißt, dass Du zum Ende eines jeden Monats kündigen kannst (bzw. zum 15. eines jeden Monats) und die Kündigung vier Wochen vorher aussprechen musst. (§ 621 BGB)
Und natürlich darfst Du nur für Arbeiten herangezogen werde, die in Deinem Arbeitsvertrag stehen bzw. die zum Beruflbild Deines Berufs gehören.
Liebe Grüße, Johannes
Hallo Susann,
wenn Dich Dein Arbeitgeber nur 30 Stunden beschäftigt und 35 Arbeitsstunden bezahlt, ist dies allein sein Problem. Er kann keine Rückzahlung verlangen. Wenn Du eh beabsichtigst Deine Stelle zu kündigen, darf er Dich nicht zum Putzen einteilen, außer Dein Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor oder es ist für Dich selbst kein Problem. Was Deine Kündigungsfrist betrifft, ist auch in Deinem Arbeitsvertrag geregelt. Du hast natürlich jederzeit die Möglichkeit fristlos zu kündigen, d.h. Du kannst von einem auf den anderen Tag kündigen, was allerdings nie besonders gut aussieht, weil man sich ja immer 2x im Leben sieht.
ich hoffe, Dir geholfen zu haben und wünsche Dir noch einen schönen 2. Advent
Liebe Grüße aus Berlin
Hallo, leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Frage bitte einen Anwalt.
Viele Grüße
stepfi
Hallo,
wenn der Arbeitgeber angebotene Arbeitsleistung nicht abruft, dann kann diese auch nicht zurück verlangt werden.
Allerdings kann er diese durch eine gleichwertige Arbeit ergänzne, aber sie muß zwingend gleichwertig sein, was putzen definitiv nicht ist.
Betreffend den Kündigungzungfristen sind diese in § 622 BGB festgelegt.
Hallo Susann,
die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (BGB §622 (1))
Zu den anderen Fragen kann ich nicht wirklich etwas sagen. Ich gehe aber davon aus, da dein AG seit 1,5 Jahren toleriert, dass du weniger arbeitest, er auch keine Ansprüche daraus ableiten kann.
Ich denke auch, dass Putzjobs am Wochenende nicht in deiner Arbeitsbeschreibung enthalten sind.
Viel Glück
Uli
ich bin seit 1,5 jahren als ergotherapeutin in
einer privatpraxis angestellt. Mein arbeitsvertrag sieht 35
stunden vor. Im schnitt beträgt meine arbeitszeit aber nur 30
stunden- mehr kann/darf ich auch nicht abrechnen, z.B. durch
büroarbeit. Nun habe ich in den nächsten monaten vor zu
kündigen…
Muss ich die minusstunden zahlen oder bleibt mein arbeitgeber
darauf sitzen da er mich nicht ausreichend mit arbeit versorgt
hat?
Könnte mich mein arbeitgeber mit „niedrigeren- nicht im
arbeutsvertrag festgelegten“ arbeiten beschäftigen, z.B.
putzen am wochenende?
Und bedeutet eine gesetzliche kündigungsfrist- eine
kündigungsfrist von 4 wochen?
So viele fragen- und schon einmal danke für die antworten!
Liebe Grüße Susann
Hallo trulala7,
wenn der Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 35Std vorsieht, dann muss so bezahlt werden.
Schliesslich stehst Du für 35Std/Woche zu Verfügung.
Anders sieht es aus, wenn ihr nachträglich eine abweichende AZ vereinbart oder Gleitzeit geregelt habt.
Da würden die abweichenden Zeiten vom Einkommen abgezogen werden.
Was mögliche „andere“ Beschäftigungen angeht, solltest Du Deinen Arbeitsvertrag prüfen. Steht da „als Ergotherapeutin“ o.ä. sind Reinigungstätigkeiten etc. nicht mitinbegriffen.
Kündigungsfrist:
BGB
§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Genaueres und verbindliches kann nur ein Rechtsanwalt nach Prüfung der Unterlagen und möglicher mündlicher Verabredungen dazu sagen.