Hallo,
Ich habe einige Fragen zum Thema Minusstunden.
Angenommen wird folgender Sachverhalt.
Nach ordentlicher Kündigung von Seten des Arbeitnehmers stehen auf dem Arbeitszeitkonto 250 Minusstunden.
Diese entstanden in einem Zeitraum von 4,5 Jahren.
Die aufgetragenen Arbeiten wurden immer vollständig und zur Zufriedenheit des AG erledigt.
Im Arbeitsvertrag dieses AN wird kein Zeitkonto erwähnt.
Angenommen es steht in diesem AV weiterhin folgendes:
…Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 40 Std ist innerhalt eines Abrechnungszeitraumes von einer Woche zu erbringen…
-und-
…Alle beiderseitigen Ansprüche die aus dem Arbeitsverhältnis und solche die mit den Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten gegenüber der anderen Partei schriftlich geltend gemacht werden…
Nachdem der AN den Vertrag kündigt möchte der AG die o.g. Minusstunden mit dem restlichen Gehalt (3 Monate Frist) und den verbleibenden Urlaubsansprüchen komplett verrechnen.
Dem AN liegt keine schrifliche Geltendmachung zu den vergangenen 4,5 Jahren des Beschäftigungsverhältnisses vor und das Gehalt wurde immer in voller höhe gezahlt.
Ist der AG in einem solchen Falle berechtigt Gehalt und Urlaub zu kürzen?
Kann sich der AN auf den Verfall dieser Minusstunden gem. AV berufen?
mfG
Stefan