Hallo,
habe schon viel über diese Frage gelesen und auch schon einige Antworten bekommen.
Also in meinem Arbeitsvertrag Steht drin.
Originalwortlaut:
§ 4 Arbeitsvergütung
- Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt ink. Überstundenvergütung* in Höhe von …
* setzt sich wie folgt zusammen: 40Stunden/ Woche + ( 10 Überstunden/ Woche x 25%) - Zahlungsansprüche aus der Leistung von Überstunden bestehen nur, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt worden sind. Das Entgeld wird anteilig ausbezahlt.
Nun die Frage wie läuft das mit den Minusstunden wegen keiner Arbeit gem. § 615 BGB ab?
Beziehen die sich nur auf die 160 Stunden oder auf die 200 Stunden.
Klar ist man darf keine 50 Stunden in der Woche Arbeiten aber darum geht es jetzt nicht.
Die Arbeitskraft wurde immer zur Verfügung gestellt.
Es gibt keinen Betriebsrat sowie ein Stundenzeit konto.