Minusstunden vom Gehalt abziehen

Hallo,
habe hier schon viel über meine Frage gelesen und auch schon einige Antworten bekommen.
Bei mir ist es ein wenig schwierig glaube ich.

Also in meinem Arbeitsvertrag Steht drin.
Originalwortlaut:
§ 4 Arbeitsvergütung

  1. Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt ink. Überstundenvergütung* in Höhe von …
    * setzt sich wie folgt zusammen: 40Stunden/ Woche + ( 10 Überstunden/ Woche x 25%)
  2. Zahlungsansprüche aus der Leistung von Überstunden bestehen nur, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt worden sind. Das Entgeld wird anteilig ausbezahlt.

Nun die Frage wie läuft das mit den Minusstunden wegen keiner Arbeit gem. § 615 BGB ab?
Beziehen die sichg nur auf die 160 Stunden oder auf die 200 Stunden.
Ich Weiß man darf keine 50 Stunden in der Woche Arbeiten aber darum geht es jetzt nicht.

Ich habe meine Arbeitskraft immer zur Verfügung gestellt.

FAQ:1129

Hallo,

Hallo,

Bei mir ist es ein wenig schwierig glaube ich.

Das glaube ich auch, weil Du bei der Fallschilderung FAQ:1129 mißachtet hast.