Hallo, meine Mitarbeiterin (wir sind nur zu zweit und Sie arbeitet als Kosmetikerin) hat gekündigt. Sie hat 1 Monat Kündigungsfrist, in den Wintermonaten hatten wir nicht so viel zu tun, und Sie hat jetzt 72 Minusstunden und das bei einem Pensum von 20% (8h pro Woche). Im 2008 hat Sie viele Überstunden gemacht und die habe ich ihr netterweise ausbezahlt obwohl im Vertrag steht das Überstunden kompensiert werden müssen. Ich habe Ihr nie gesagt Sie müsse nach Hause gehen, ich habe es immer Ihr überlassen ob Sie im Geschäft bleiben will oder gehen möchte und das als Minuszeit aufzuschreiben.
Hallo Rober also ich empfele dir dich an die sendung Markt zu wenden (läuft Montags um 20.15 im NDR oder Montags um 21 00 Im WDR ) die haben viel Ahnung in Rechtlichen Fragen und helfen unentgeltlich weiter viel Erfol Siebengebirge
in solchen Fällen gibt es 2 möglichkeiten :
entweder die Minusstunden zusätzlich abarbeiten (was bei mir damals der Fall war)
Oder aber das ganze vom Verdienst abziehen.
WENN Sie noch Ihr zustehenden nicht genommenen Urlaub hat könnte man das auch noch da gegenrechnen!
Hallo, es kommt auf den Arbeitsvertrag an,
wenn da nichts drin stéht oder keine Betriebsvereinbarung gibt, ist der Mitarbeiter aussen vor. Ausser sie hat sich freigenommen, für Freitzeit, oder unbezahlten Urlaub.
Wurde sie Heim geschickt ist es dem Abzeilungsleiter oder Geschäftsleiter seine Verantwotung.
Viele kündigen und sind für ihre angeordnete Minusstunden nicht verantwortlich, siehe wieder den Arbeitsvertrag.
Der regelt hier alles.
Denke hier wurde das Recht auf Arbeit verletzt von Seiten des Betriebes.
mfg
Bernd
Aber immer unter vorbehalt, bin keine Anwalt für Arbeitsrecht.