Anonym
8. Februar 2011 um 15:32
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Hallo,
wie werden Minusstunden finanziell abgegolten?
Auf Grundlage des aktuellen Studensatzes oder nach dem Stundensatz zum Zeitpunkt des Entstehens?
Beispiel:
20 Minusstunden Januar und Februar - mtl. Brutto 2.000 Euro
10 Minusstunden März - monatliches Brutto 3.000 Euro
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.
Beste Grüße
Ninchen74
Hallo,
in der Regel zum aktuellen Satz - so wie auch Überstunden zu diesem vergütet werden.
Gruss highQ
Anonym
8. Februar 2011 um 16:15
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Vielen Dank für die Antwort! Aber wie ist die genaue Rechtslage? Gibt es ein Urteil oder § dazu? Kann mir das auch jemand sagen? Google kann mir hier leider nicht weiterhelfen.
Was sagt denn der Tarifvertrag zu Überstunden?