Mir ist die Wohnung gekündigt worden. Wer hat

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Der Mieter. Hatte das Thema schon selbst mal (damals als Mieter und nicht als Vermieter)

Gruß

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

das ist ja nicht schön.Aber ich glaube das ist mit in den Betriebskosten. Wünnsche dir das du bald eine neue passende fidest.lg

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Hallo, wenn es vertraglich (im Mietvertrag) vereinbart ist, hast Du die Kosten zu tragen, wenn nicht, dann der Vermieter.

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Hallo und guten Abend , so leid es mir tut , aber wenn du auziehst , musst du die Kosten für die ausserplanmässige Ablesung tragen . Zu Beachten ist jedoch , dass du für die Kosten NICHT aufkommen musst , wenn dir ! gekündigt wurde !
Gruß aus Rheinland - Pfalz

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Wenn die Ablesung und Abrechnung durch eine beauftragte Firma erstellt wird, ist sie Teil der Abrechnung und wird mit dem Betriebskosten anteilig auf alle Mieter umgelegt.
Wenn der Vermieter selbst abliest, dürfen für die Ablesungen keine Kosten extra berechnet werden.

Warum wurde gekündigt? Bei Eigenbedarf des Vermieters trägt er, meiner Ansicht nach, die Kosten (als Beispiel) - bei schuldhaften Verhalten Deinerseits, Du. Hast Du beispielsweise die Miete nicht bezahlt, trägst Du in er der Regel alle Kosten, es sei denn Du bist Mietnomade und betrügst Deinen Vermieter. Vor Gericht kommt der Täter meistens durch und der Vermieter bleibt auf den Unkosten sitzen- aber ich hoffe DAS war nicht Deine Frage. WARUM wurde Dir gekündigt?

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Normalerweise wenn jemand in eine Wohnung einzieht, trifft er sich dort mit dem Hausmeister, bzw. mit dem Vermieter, die beide notieren die Zaehlerstaende, tragen diese ins Uebergabeprotokoll ein, jeder kriegt davon eine Kopie - und die Sache ist damit erledigt.
Dasselbe Verfahren solle beim Ausziehen stattfinden und die Zaehlerstaende ins Abgabeprotokoll fixiert werden.
Da das Mieten einer Wohnung ein zweiseitiger Vertrag ist, muessen beide Seiten des Vertrags ihre Pflicht erfuellen.
Wenn frueherer Mieter unentschuldigt fehlt, muss er die bei der Wohnungsabgabe entstehenden Kosten tragen.

Da keine konkrete Umstaende in der Frage aufgefuehrt wurden, empfehle ich sich an einen Mietrechtsanwalt
wenden.
MfG, Alex384

Das ist eine von den ganz klaren Fällen: Zwischenablesekosten muss der Verursacher zahlen - und das ist der, der gekündigt hat: hier der Vermieter.

Bevor es jedoch dazu kommt, dass sich aufgrund der Kostenbelastung des Vermieters er keine Ablesung in Auftrag geben will (vom Gesetz her möglich!!!) würde ich im Hinblick auf eine ordentliche Abrechnung lieber dazu neigen, die Kosten selbst zu übernehmen.

der Vermieter

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

kommt drauf an, ob etwas mietvertraglich geregelt ist.

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

der Vermieter

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Hallo,
ich denke wenn die Abrechnungen von einem Unternehmen gemacht werden müssen Sie nichts zahlen, da dies in die Jahresabrechnung mit eingeht. Ist dies nicht der Fall würde ich im Mietvertrag mich schlau machen. Aber grundsätzlich denke ich: Falls sie gekündigt bekommen haben müsste der Vermieter die Kosten tragen.

hoffe ich konnte weiterhelfen.

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

hallo,
ich denke der mieter muss sie tragen, weiß es leider aber nicht wirklich.
viele grüße
maria

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Hallo GPeter,

googelst Du hier:

http://www.relaw.de/recht/mietrecht/mietrecht-top-th…

Achte bitte auch auf die genannte Ausnahme.

Gruß

ziegen1

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Puh, das ist nicht so leicht. Es kommt evtl. auf den Kündigungsgrund an.
Ist die Kündigung gerechtfertigt, z. b. durch Kündigungs-/Räumungsklage? Dann steht im Urteil evt. das weitere Prozedere drin.
Da ich kein Expertre bin, kann ich weiter dazu nichts sagen.
mfg

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Hallo GPeter,

Da Du durch Deinen Auszug die Zwischenablese erforderlich machst, hast Du (bzw. der Mieter) diese Kosten zu tragen; auch im Fall einer Kündigung durch den Vermieter. Normalerweise werden diese Kosten in der nächsten Heizkotsenabrechnung berechnet.

*winke - philine

… die Kosten für Die Zwischenablesung der Heiz- und
Warmwasserkostne zu tragen? Vermieter oder Mieter?

Der Vermieter, wenn er die Umlage nicht vertraglich geregelt hat.