Mir ist kalt :-(

Hallo Ihr Lieben!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bewohne eine sog. Souterrainwohnung und habe seit einem halben (!) Jahr einen defekten Durchlauferhitzer im Bad, so daß ich nur kaltes Wasser zur Verfügung habe. In der Küche gibt es auch keinen Warmwasseranschluß. Ich habe meine Vermieterin im April angerufen und ihr den Schaden mitgeteilt, sie wollte sich darum kümmern. Nach zwei Wochen Funkstille habe ich ihr (per Einschreiben) einen Brief geschickt mit der höflichen Aufforderung, den Schaden bis Mitte Mai (!) zu beheben, da ich ansonsten die Miete nur unter Vorbehalt zahlen würde.
Irgendwann im Juni (!) nach zahllosen vergeblichen Anrufversuchen kam dann mal ein Installateur, hat den defekten Boiler mitgenommen und festgestellt, daß die Kabel zu dünn sind um einen neuen zu installieren. Im August (!) kam dann endlich mal ein Elektriker, der meiner Vermieterin dann einen Kostenvoranschlag für eine Verlegung diverser Kabel vom Flur ins Bad geschickt hat. So weit so gut, nur hat die Dame den Kostenvoranschlag wohl noch nicht unterschrieben, sie meldet sich auch nicht bei mir und telefonisch erreiche ich sie nicht (sie wohnt auf Fehmarn). Ich habe jetzt mehrere Briefe geschrieben und auch die Miete nachträglich um jeweils 15% gekürzt (da ich unter vorbehalt gezahlt habe)…nix tut sich.
Und nun ist auch noch die Heizung im Wohnzimmer ausgefallen…in einer Souterrainwohnung natürlich besonders praktisch! Ich habe den Brief schon geschrieben, aber ich kann mir ja mittlerweile denken was dabei herauskommt…hat jemand eine Idee, wie ich der Dame anders beikommen könnte außer einfach sang- und klanglos von hier zu verschwinden??? Kann ich z.B. die Schäden auf eigene Faust beheben lassen und Ihr die Kosten nachher in Rechnung stellen bzw. mit der Miete verrechnen?

Danke im voraus für Eure Mühe und schöne Grüße

Alexandra

Kalte Dusche
Selber machen lassen geht zwar nach Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung und angemessener Fristsetzung - nur mußt Du dann in Vorkasse treten und läufst anschließend dem Geld bei der Vermieterin hinterher. Und so schnell wie die reagiert, kannst Du lange auf das Geld warten.

Bei ausgefallener Heizung kann man je nach Raum-Temperatur die Miete bis zu 100 % mindern. Spätestens dann wird wohl etwas passieren.

Liebe Alexandra,

Du hast folgende Möglichkeiten :

Du kannst die aktuellen Mietzinszahlungen sofort für die Zukunft um m.E. ca. 80 % kürzen. Der Klarheit wegen solltest Du dies der Vermieterin schriftlich mitteilen.
Die restlichen 20 % des mtl. Mietzinses kannst Du auch einbehalten, da Du in den vorangegengenen Monaten zuviel gezahlt hast und nun einen Anspruch auf Rückzahlung (aus ungerechtfertigter Bereicherung) hast.

Du kannst zusätzlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.Hierunter fallen alle Schäden und Kosten, die Dir wegen der Nichterfüllung der Vermieterpflichten entstanden sind.
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann allerdings im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluß ist aber unwirksam, wenn

a) es sich um einen Formularmietvertrag handelt, der Dir von Vermieterseite gestellt wurde und

b) wenn die Vermieterin ihre Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht verletzt hat.

Du kannst weiterhin den Mangel selbst beseitigen und die Aufwendungen hierzu von der Vermieterin verlangen. Voraussetzung hierfür ist, daß Du die Vermieterin durch eine schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt hast. In der Mahnung muß genau angegeben sein, welche Handlungen Du von ihr erwartest. Aber Deiner Geschichte nach hast Du ja bereits gemahnt. Bei Selbstvornahme und anschließender Geltendmachung bei der Vermieterin rate ich Dir, in jedem Fall einen Rechtsanwalt in Deiner Nähe zu suchen, denn der weiß (hoffentlich), wie man solche Ansprüche verwirklichen und sichern kann.

Schließlich hast Du die Möglichkeit, wegen Nichtgewährung des Gebrauchs fristlos zu kündigen. Voraussetzung hierfür : Die Nichtbeheizung der Wohnung muß dazu führen, daß Du quasi woanders unterkommen mußt.

Am besten, Du gehst zu einem Anwalt. Den findest Du, indem Du beim Anwaltsverein (im Tel-Buch unter Deutscher Anwaltsverein) anrufst und fragst, wen die dort für einen solchen Fall empfehlen könnten.

Viele Grüße und Wärme !

Uli.

Dann mach der Vermieterin Feuer unter dem Hintern
Hallo Alexandra

alles, was unten steht, ist richtig und supergründlich. Vielleicht noch ein Link:

http://www.bmg.ipn.de/recht/mangel/einleit.htm

(mit weiteren Links)

Wegen der Heizung kannst Du noch eine einstweilige Verfügung beantragen, wobei ein Anwalt da ein langes Gesicht macht (Preis/Leistungs-Verhältnis stimmt nicht). Drum empfehle ich Dir, das selber zu beantragen:

  1. Du gehst zum Amtsgericht, das der Wohnung am nächsten liegt (ist wahrscheinlich das zuständige) und dort zur Geschäftsstelle. Manche Amtsgerichte haben für Dein Vorhaben extra Büros, die heißen dann „Rechtsantragsstellen“ oder ähnliches. Fotokopiere vorher den Mietvertrag und die Korrespondenz.

  2. Dort versicherst Du eidesstattlich, daß in Deinem Wohnzimmer die Heizung ausgefallen ist und die Wohnqualität zur Zeit unzumutbar ist, beantragst, der Vermieterin unter Androhung von Zwangsgeld bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark und Zwangshaft für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, oder Zwangshaft, aufzugeben, die Beheizbarkeit des Wohnzimmers wiederherzustellen. An sich gibt es die Androhung nicht, Du mußt den Richter überzeugen, daß ohne diesen Hammer gar nichts passiert.

  3. Dann mußt Du einen dicken Arsch beweisen und im Amtsgericht sitzenbleiben, bis Du eine Entscheidung des Richters in den Händen hast. Man wird versuchen, Dich nach hause zu schicken bzw. mit allen Mitteln loszuwerden. Einstweilige Verfügungen sind bei Gericht vorrangig zu behandeln und stören den Geschäftsgang.

  4. Der Richter hat nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten. Vorweg: sofort ablehnen kann er den Antrag nicht. Er kann Dir entweder die Verfügung in die Hand drücken oder einen Verhandlungstermin anberaumen.

  5. Wenn der Richter einen Verhandlungstermin anberaumt, dann gehst Du zum Rechtsanwalt, und läßt diesen alles machen.

  6. Wenn Dir die einstweilige Verfügung in die Hand gedrückt wird, dann kopierst Du sie zunächst und schickst die Kopie mit Einschreiben/Rückschein an die Vermieterin. Damit wird sie zwar nicht wirksam, aber es zeigt manchmal doch Wirkung.

  7. Versuch mal bei Deinem Amtsgericht auf der Gerichtsvollzieherverteilerstelle einen Gerichtsvollzieher zu finden, der Dir das Original zustellt. Das darf er, auch wenn es nicht sein Bezirk ist. Er tütet es ein und gibt es als Zustellungsurkunde zur Post.

  8. Sonst schickst Du das Original an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Oldenburg i.H., Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg, mit dem Antrag, es sofort (am besten persönlich) zuzustellen.

  9. Wenn die Verfügung zugestellt ist (Du bekommst eine Nachricht), dann schreibst Du einen bitterbösen Brief, daß Du morgen die Strafe von 50.000,- DM beantragst (Kein Wort von Frist). Ich sage Dir, dann passiert auch etwas.

viele grüße
ralph

Daaaanke schöööön
Ihr Lieben!

Was würde ich nur ohne Euch machen???

Vielen Dank für Eure netten Tips! Ich hab’ mich auch noch mal „schlau“ gemacht und sogar die entsprechenden Aktenzeichen der Urteile aufgeschrieben. Jetzt habe ich meiner Vermieterin ein letztes Einschreiben geschickt mit der dringenden Aufforderung, bis Montag zumindest die Behebung der Mängel in Auftrag gegeben zu haben.
Ansonsten hab’ ich für diesen Monat die Miete einbehalten. Aber das scheint sie ja auch nicht zu stören…
ich hoffe, ich hab’ hier bald mal wieder was Warmes in der Wohnung und danke Euch für die lieben Hinweise!
Viele Grüße aus dem Klapperkeller

Alexandra

Hi Alexandra,

sag doch mal Bescheid, wie die Sache weiter- oder ausgegangen ist - würde mich intressieren !

Grüße

uli.

Der Stand der Dinge
Hallo Uli,

im Moment sieht es so aus, daß die Vermieterin wohl auf mein letztes Einschreiben reagiert hat (ich zahl’ ja auch seit zwei Monaten keine Miete mehr :wink:. Gestern abend (!) stand ein klempner vor meiner Tür und fragte mich, wann ich denn mal Zeit hätte, damit er mit einem Elektriker vorbeikommen könnte. Ich sagte, daß ich nur morgens Zeit habe, weil ich Spätschicht habe und erst um 20.30 Uhr zu Hause bin. Da meinte er, das wäre schlecht, aber wie es denn am Wochenende aussähe. Na, das riecht aber verdächtig nach Schwarzarbeit! Da ja keiner der drei Meisterbetriebe bereit war, an diese dünnen Kabel einen neuen Durchlauferhitzer anzubringen („zu gefährlich“), bin ich mal gespannt, was die „Kollegen“ da am Freitag nachmittag zu tun gedenken.
Und was die Heizung betrifft: davon hat die gute Dame dem Herrn gar nichts erzählt!

Schöne Grüße

Alexandra
*der immer noch ganz kalt ist*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Alexandra,

an Deiner Stelle würde ich in eine Sauna umziehen…

Laß Dich nicht rumkriegen und zahle auch weiterhin keine Miete !!! Hörst Du ?!

Grüße

Uli.