Mir wird vorgeworfen, jemandem Geld gestohlen zu haben. Dabei hat es dieses Geld gar nicht gegeben,

Nun habe ich eine Strafanzeige am Hals und muss unbedingt wissen- was kann ich tun. Ich habe nicht entwendet.

Nun habe ich eine Strafanzeige am Hals und muss unbedingt wissen- was kann ich tun. Ich habe nicht entwendet.

Guten Tag kluschi,

deine Information ist ja sehr dürftig. Aber: wenn du zu Unrecht beschuldigt wirst, dann hast du ja eigentlich auch keinen sonderlichen Grund zur Panik.

Wenn es, wie du schreibst, dieses angeblich von dir geklaute Geld bei dem, dem du es geklaut haben sollst, gar nicht gegeben hat, dann dürfte dem das auch einigermassen schwerfalle, konkret zu beweisen, dass er das Geld vorher gehabt hat.
Du wirst, oder hast evl. schon, eine Vorladung von der Polizei erhalten, dass du dich bei denen einfinden sollst wegen der Vernehmung als Beschuldigter. (Davon gehe ich mal aus.)

Zuerst einmal: du bist in keiner Weise verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zum persönlichen Erscheinen auf der Polizeiwache nachzukommen. Dazu kann dich niemand zwingen. Ausserdem kannst (und solltest) du der Polizei mitteilen, dass du dich allenfalls schriftlich zu diesem Anzeigenvorwurf äussern willst.
Dann wird dir dafür ein entsprechende Formular zum Ausfüllen und Schildern des Sachverhaltes zugesendet.
Dieses kannst du dann ausfüllen und darin auch deine Stellungsnahme abgeben.
Andereseits kannst du der Polizei auch mitteilen, dass du dich nicht in der Lage siehst, der Aufforderung zum Erscheinen auf der Polizeiwache zwecks Vernehmung zu entsprechen. Dazu seiest du auch rechtlich nicht verpflichet.
Im überigen würdest du den dir gemachten Vorwurf des Diebstahls mit aller Entschiedenheit als wahrheitswidrig und völlig aus der Luft gegriffen zurückweisen. Du habest dem angeblich Geschädigten nichts entwendet, auch und insbesondere nicht den von diesem behaupteten Geldbetrag. Aus welchem Grunde der dich beschuldigte kannst du dir absolut nicht erklären.
Mehr könntest du ohnehin aus den zutreffenden Gründen in der Sache nicht sagen, ausser, dass eben die Beschuldigungen gegen dich mutwillig und wider besseres Wissen - mindestens aber grob leichtfertig - falsch sind. Dies sei seitens deines Beschuldigters eine "falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB.

Ich hoffe, damit ist dir erstmal geholfen.
Ansonsten melde dich einfach wieder bei mir.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Nun habe ich eine Strafanzeige am Hals und muss unbedingt wissen- was kann ich tun. Ich habe nicht entwendet.

Hallo ich bin es nochmal, erstmal bin ich doch etwas erleichtert, das ich nicht in jedemfall zur Anhörung auf die Wache muss.
Um noch etwas ausführlicher zu werden, hatte die besagte Person ein Bündel Geldscheine auf den Boden geschmissen. Als ich den Raum betrat, sah ich das Geld und hob es auf. Dann plötzlich fing er an mich u Beschuldigen- das ihm Geld fehlte und er wüsste genau das es unten lag. Und dann nahm alles seinen Lauf- Leibesvisitation usw.
Kann man eigentlich sagen, wie lange so ein Konflikt dauert bzw. wann man die Anzeige fallen läßt?
Es gibt leider keine Zeugen,die das Geld auf dem Boden gesehen hätten.Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit das man mir nicht glaubt bzw. ihm mehr glaubt. Muss es eigentlich immer eine Gerichtsverhandlung geben oder wer entscheidet über Schuld/Unschuld?

Vielen DAnk und liebe Grüsse

Guten Tag kluschi,

deine Information ist ja sehr dürftig. Aber: wenn du zu
Unrecht beschuldigt wirst, dann hast du ja eigentlich auch
keinen sonderlichen Grund zur Panik.

Wenn es, wie du schreibst, dieses angeblich von dir geklaute
Geld bei dem, dem du es geklaut haben sollst, gar nicht
gegeben hat, dann dürfte dem das auch einigermassen
schwerfalle, konkret zu beweisen, dass er das Geld vorher
gehabt hat.
Du wirst, oder hast evl. schon, eine Vorladung von der Polizei
erhalten, dass du dich bei denen einfinden sollst wegen der
Vernehmung als Beschuldigter. (Davon gehe ich mal aus.)

Zuerst einmal: du bist in keiner Weise verpflichtet, einer
Vorladung der Polizei zum persönlichen Erscheinen auf der
Polizeiwache nachzukommen. Dazu kann dich niemand zwingen.
Ausserdem kannst (und solltest) du der Polizei mitteilen, dass
du dich allenfalls schriftlich zu diesem Anzeigenvorwurf
äussern willst.
Dann wird dir dafür ein entsprechende Formular zum Ausfüllen
und Schildern des Sachverhaltes zugesendet.
Dieses kannst du dann ausfüllen und darin auch deine
Stellungsnahme abgeben.
Andereseits kannst du der Polizei auch mitteilen, dass du dich
nicht in der Lage siehst, der Aufforderung zum Erscheinen auf
der Polizeiwache zwecks Vernehmung zu entsprechen. Dazu seiest
du auch rechtlich nicht verpflichet.
Im überigen würdest du den dir gemachten Vorwurf des
Diebstahls mit aller Entschiedenheit als wahrheitswidrig und
völlig aus der Luft gegriffen zurückweisen. Du habest dem
angeblich Geschädigten nichts entwendet, auch und insbesondere
nicht den von diesem behaupteten Geldbetrag. Aus welchem
Grunde der dich beschuldigte kannst du dir absolut nicht
erklären.
Mehr könntest du ohnehin aus den zutreffenden Gründen in der
Sache nicht sagen, ausser, dass eben die Beschuldigungen gegen
dich mutwillig und wider besseres Wissen - mindestens aber
grob leichtfertig - falsch sind. Dies sei seitens deines
Beschuldigters eine "falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB.

Ich hoffe, damit ist dir erstmal geholfen.
Ansonsten melde dich einfach wieder bei mir.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Nun habe ich eine Strafanzeige am Hals und muss unbedingt wissen- was kann ich tun. Ich habe nicht entwendet.

Hallo ich bin es nochmal, erstmal bin ich doch etwas
erleichtert, das ich nicht in jedemfall zur Anhörung auf die
Wache muss.
Um noch etwas ausführlicher zu werden, hatte die besagte
Person ein Bündel Geldscheine auf den Boden geschmissen. Als
ich den Raum betrat, sah ich das Geld und hob es auf. Dann
plötzlich fing er an mich u Beschuldigen- das ihm Geld fehlte
und er wüsste genau das es unten lag. Und dann nahm alles
seinen Lauf- Leibesvisitation usw.
Kann man eigentlich sagen, wie lange so ein Konflikt dauert
bzw. wann man die Anzeige fallen läßt?
Es gibt leider keine Zeugen,die das Geld auf dem Boden gesehen
hätten.Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit das man mir
nicht glaubt bzw. ihm mehr glaubt. Muss es eigentlich immer
eine Gerichtsverhandlung geben oder wer entscheidet über
Schuld/Unschuld?

Vielen DAnk und liebe Grüsse

Guten Tag kluschi,

deine Information ist ja sehr dürftig. Aber: wenn du zu
Unrecht beschuldigt wirst, dann hast du ja eigentlich auch
keinen sonderlichen Grund zur Panik.

Wenn es, wie du schreibst, dieses angeblich von dir geklaute
Geld bei dem, dem du es geklaut haben sollst, gar nicht
gegeben hat, dann dürfte dem das auch einigermassen
schwerfalle, konkret zu beweisen, dass er das Geld vorher
gehabt hat.
Du wirst, oder hast evl. schon, eine Vorladung von der Polizei
erhalten, dass du dich bei denen einfinden sollst wegen der
Vernehmung als Beschuldigter. (Davon gehe ich mal aus.)

Zuerst einmal: du bist in keiner Weise verpflichtet, einer
Vorladung der Polizei zum persönlichen Erscheinen auf der
Polizeiwache nachzukommen. Dazu kann dich niemand zwingen.
Ausserdem kannst (und solltest) du der Polizei mitteilen, dass
du dich allenfalls schriftlich zu diesem Anzeigenvorwurf
äussern willst.
Dann wird dir dafür ein entsprechende Formular zum Ausfüllen
und Schildern des Sachverhaltes zugesendet.
Dieses kannst du dann ausfüllen und darin auch deine
Stellungsnahme abgeben.
Andereseits kannst du der Polizei auch mitteilen, dass du dich
nicht in der Lage siehst, der Aufforderung zum Erscheinen auf
der Polizeiwache zwecks Vernehmung zu entsprechen. Dazu seiest
du auch rechtlich nicht verpflichet.
Im überigen würdest du den dir gemachten Vorwurf des
Diebstahls mit aller Entschiedenheit als wahrheitswidrig und
völlig aus der Luft gegriffen zurückweisen. Du habest dem
angeblich Geschädigten nichts entwendet, auch und insbesondere
nicht den von diesem behaupteten Geldbetrag. Aus welchem
Grunde der dich beschuldigte kannst du dir absolut nicht
erklären.
Mehr könntest du ohnehin aus den zutreffenden Gründen in der
Sache nicht sagen, ausser, dass eben die Beschuldigungen gegen
dich mutwillig und wider besseres Wissen - mindestens aber
grob leichtfertig - falsch sind. Dies sei seitens deines
Beschuldigters eine "falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB.
Ich hoffe, damit ist dir erstmal geholfen.
Ansonsten melde dich einfach wieder bei mir.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Guten Abend kluschi,

na, das sieht ja schon einmal etwas anders aus.
Also hat es dieses Geld, von dem der Andere spricht, schon gegeben (was selbstverständlich nicht heisst, dass du davon etwas genommen hättest).

Welche Chancen du in dieser Sache hast, hängt in erster Linie einmal davon ab, zum Beispiel wie sauber deine Weste in der Vergangenheit ist, also: schon mal mit der Polizei oder dem Gericht zu tun gehabt, ob du aus geordenten Familienverhältnissen kommst, ob du Schüler, Heranwachsender, Auszubildender oder berufstätiger Erwachsener bist, aus welchem sozialen Umfeld du kommst.
Alles dieses trägt dazu bei, welche Meinung man sich von dir macht, ob man es dir zutrauen könnte, oder nicht.
Da ich nicht mehr weiss, als du selbst in deiner Mail an mich geschrieben hast, kenne ich dich natürlich nicht persönlich und muss halt (auch „empörende“ Fragen stellen :smile:, um zu sehen, wie ich den Sachverhalt einordnen und bewerten sollte/müsste bzw. wie die anderen, die darüber entscheiden, dich sehen und einstufen. Also nicht persönlich nehmen!
Daher würde es am besten helfen, wenn du mir einmal ausführlich und genau schilderst, was sich eigentlich zugetragen hat; in welchem Verhältnis du zu dem, der dich angezeigt hat, stehst, bzw. umgekehrt. Warum ihr beide offensichtlich zu diesem bestimmten Zeitpunkt an dem Selben Ort (Stelle) warst/wart (wer da was warum zu suchen hatte). Was behauptet der, der dich angezeigt hat eigentlich, welchen Betrag genau von dir geklaut worden sein soll? Und wie will er das beweisen/wie hat er das versucht zu beweisen?
Warum hat der Andere überhaupt ein Bündel Geld auf den Boden geworfen? Wieso wurdest du in diesem Zusammenhang, und von wem einer Leibesvisitation unterworfen und mit welchem Ergebnis ist diese ausgegangen?
Du siehst also, es sind viele Frage notwendig, um sich ein Bild machen zu können und danach dir dann eine Meinung zu sagen.
Je genauer diese sind, je besser kann ein Rat gegeben werden.
Leider gibt es ja für strafrechtliche Angelegenheiten keine Beratungshilfe bewilligt(die dann nur 10 oder 20 Euro bei dem Anwalt gekostet hätte), denn sonst hätte ich dir geraten, diese zu beantragen und dann vorsorglich einen Rechtsanwalt deines Vertrauens vor Ort wegen einer Beratung aufzusuchen.

Aber denke also erstmal über die vielen Fragen nach und ob du mir den Sachverhalt im Zusammenhang schildern möchtest. Es braucht sich niemand gefallen zu lassen, zu Unrecht einer Straftat beschuldigt zu werden, nur weil man sich selber vielleicht nicht so gut helfen kann, wie jemand sonst.

Mit freundlichem Gruss,
Pierre Mensah