Was mich Interessiert ist, ich wurde von einer Frau eineinhalb
Jahre beschuldigt der Vater bzw. Der Erzeuger ihres Kindes zu sein.
Ich habe mich während der Schwangerschaft, um Sie gekümmert,
weil ich dachte vielleicht bin ich es echt. Ich bin mit ihr zu einer
spezialklinik gefahren, mit ihr zum frauenarzt gefahren. Sie sagte
die ganze Zeit das Sie nur was mit mir gehabt hätte, doch vor dem
Amtsgericht stellte sich dann raus das Sie noch mit zwei anderen
was hatte. Nach dem das Kind zur Welt kamm habe ich einen
Vaterschaftstest gemacht den ich bezahlt habe, weil ich gesagt
habe wenn der Test zeigt das es mein Kind ist, würde ich den
unterhalt zahlen. So nun hat auch der Test den das gericht
veranlasst hat bewiesen das ich nicht der Erzeuger bin. Nun frage
ich mich was kann ich an Schadensersatz geltend machen, denn
dieser Vorwurf hat mir viel Geld, Nerven und urlaubstage gekostet.
Sie und ihre Familie haben es in der ganzen Stadt herum erzählt
das ich der Erzeuger währe und mich nicht drum kümmern würde,
Sie haben meinen Vater auf der Arbeit belästigt und mich fast so
weit gebracht das ich die Firma wechsel weil ich das gerede nicht
mehr aushalten konnte. Was steht mir nun zu?
Guten Tag,
das hört sich natürlich nicht sehr angenehm an.
Jedoch alles was du „freiwillig“ in der Zeit investiert hast wird dir keiner erstatten können. Welche Rechte du allerdings im Schadensersatzfall geltend machen kannst, würde ich mit einem Anwalt besprechen. Gesetzlich nennt sich das Üble Nachrede-Verleumdung-Rufschädigung.
Wenn du offiziellen Unterhalt für das Kind gezahlt, kannst du das natürlich auch anfechten.
Ansonsten überleg die ob es dir der bevorstehende Stress noch wert ist, wenn du eh schon so viel durchgemacht hast in der Angelegenheit.
Gruß Andrej
Hallo Sash,
Eines auf jeden Fall vorweg, die Frau hat sich Dir gegenüber nicht sehr fair verhalten. Durch den Vaterschaftstest hat sich die Situation geklärt und Du hast nun zumindest Gewissheit nicht der Vater des Kindes zu sein. Soweit ich es verstanden habe, kam es nicht zu Unterhaltszahlungen, da Du den Test relativ früh nach der Geburt gemacht hast.
In wieweit Du Deine Auslagen für Fahrten, entgangene Urlaubstage/Zeit etc. geltend machen kannst und ob Dir für die „Rufschädigung“ so eine Art „Schmerzensgeld“ zusteht, ist schwer zu sagen.
Im Zweifelsfall würde ich mir juristischen Rat suchen und mit diesem alles weitere besprechen – eventuell kannst Du Dich mit der Mutter ja auch so irgendwie einigen.
Lg papatest24