Mischbereifung EU-weit erlaubt ?

Moien

Meine Vorderreifen sind deutlich weiter runter als die an der Hinterachse (Unterschied > 3 mm). Nun möchte ich das gleiche Modell, resp. das Nachfolgemodell kaufen und nur die abgefahrenen ersetzen.

Mal abgesehen von den evtl. schlechteren Fahreigenschaften: ist das überhaupt EU-weit erlaubt ?

(…ich weiss, die schlechten sollen nach vorne…)

Danke

Hallo,

es gilt das Recht des Landes,in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat und zugelassen ist…

mfg

Moien

Mahlzeit!

Meine Vorderreifen sind deutlich weiter runter als die an der
Hinterachse (Unterschied > 3 mm). Nun möchte ich das
gleiche Modell, resp. das Nachfolgemodell kaufen und nur die
abgefahrenen ersetzen.

Mal abgesehen von den evtl. schlechteren Fahreigenschaften:
ist das überhaupt EU-weit erlaubt ?

Warum nicht? Ich kenne keine Vorschrift, die besagt, dass überall das selbe Profil drauf sein muss, lediglich die Abmessungen (zB 185/60 R14) u der Geschwindigkeits- u Last-Index (zB 82 T) sollten stimmen, alles andere (Hersteller, Marke) is strassenverkehrsgesetzlich zweitrangig. Dass es sicherheitstechnisch bedenklich is, verschiedene Profile zu fahren, wurde zwar nich gefragt, is aber auf jeden Fall in die Überlegungen mit einzubeziehen.

(…ich weiss, die schlechten sollen nach vorne…)

Wohl wahr. Aber du wirst es ja ggf wohl selber schaffen, die Räder umzustecken.

Danke

Gruss

Mutschy

Hallo,

es gilt das Recht des Landes,in dem das Fahrzeug seinen
regelmäßigen Standort hat und zugelassen ist…

Sicher? Warum dürfen dann österreichische Autos, die als Tagfahrlicht Nebelscheinwerfer nutzen (was dort erlaubt ist und bei uns aus guten Gründen verboten ist), in D. nicht fahren?

Auch glaube ich nicht, dass z.B. die Mindestprofiltiefe von Reifen in anderen, vor allem Osteuropäischen Ländern so groß sein muss wie bei uns.

Fahrzeuge, die in unserem Land fahren, müssen auch unseren Gesetzen entsprechen. Und so wird es in anderen Ländern sicherlich auch sein.
Wobei ich mir in diesem Fall nicht vorstellen kann, dass es irgendwo Probleme gibt.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

Sicher? Warum dürfen dann österreichische Autos, die als
Tagfahrlicht Nebelscheinwerfer nutzen (was dort erlaubt ist
und bei uns aus guten Gründen verboten ist), in D. nicht
fahren?

Zu deiner Information:
Das sind keine NEBEL-Scheinwerfer,sondern TAGFAHRLEUCHTEN,die hier
in D ebenfalls zugelassen sind.
Diese Tagfahrleuchten sind übrigens auch an Schweizer und Französischen Pkw zu finden.

Auch glaube ich nicht, dass z.B. die Mindestprofiltiefe von
Reifen in anderen, vor allem Osteuropäischen Ländern so groß
sein muss wie bei uns.

Nicht alle Osteuropäischen Ländern gehören zu EU…:smile:

Fahrzeuge, die in unserem Land fahren, müssen auch unseren
Gesetzen entsprechen. Und so wird es in anderen Ländern
sicherlich auch sein.

Jain…
Fahrzeuge müssen innerhalb der EU zur Zeit den Gesetzlichen Bestimmungen entsprechen,die an ihrem Standort gelten.
Im Moment findet nämlich gerade die umstellung der nationalen
Vorschriften auf EU-Normen statt.
Innerhalb der nächsten Jahre wird es keine StVZO mehr geben,sondern
die:
-Fahr-Erlaubnisverordnung (FEV)–> bereits in Kraft
-Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) —> bereits in Kraft
-Fahrzeug-Genehmigungsverordnung (FGV) kommt noch
-Fahrzeug-Betriebsverordnung (FBV) kommt noch

sowie dazu die entsprechenden EU-Normen,Richtlinien usw.
(es lebe die Bürokratie…:frowning: ).

mfg

Hi Guido,

Sicher? Warum dürfen dann österreichische Autos, die als
Tagfahrlicht Nebelscheinwerfer nutzen (was dort erlaubt ist
und bei uns aus guten Gründen verboten ist), in D. nicht
fahren?

Das es sich nicht um NSW handelt wurde ja schon gesagt.
Aber warum die Leute immer so ein Theater um NSW machen wird mir immer ein Rätsel bleiben. NSW blenden nicht. Können sie konstruktionstechnisch schon nicht. Ausnahme bilden vielleicht die wenigen Fahrzeuge bei denen die NSW nachträglich angebaut wurden. Das ist aber bei den meisten Fahrzeugen sowieso nur an den dafür vorgesehenen Stellen möglich.
NSW strahlen nicht besonders weit sondern deutlich mehr in die Breite.
Wer meint das NSW blenden, der sollte eher mal seine Augen untersuchen lassen :wink:

Gruss Jakob

Hallo Guido,

Sicher? Warum dürfen dann österreichische Autos, die als
Tagfahrlicht Nebelscheinwerfer nutzen (was dort erlaubt ist
und bei uns aus guten Gründen verboten ist), in D. nicht
fahren?

Zu deiner Information:
Das sind keine NEBEL-Scheinwerfer,sondern TAGFAHRLEUCHTEN,die
hier
in D ebenfalls zugelassen sind.
Diese Tagfahrleuchten sind übrigens auch an Schweizer und
Französischen Pkw zu finden.

servus,
in österreich ist das fahren mit nebelscheinwerfern als tagfahrlicht
gestattet. müssen keine extra tagfahrleuchten sein.

grüsse

Danke an alle
Moien

Das läuft dann auf 4 neue raus.

cu

Hallo,

Das läuft dann auf 4 neue raus.

Warum?
Unterschiedliche Reifen auf Vorder und Hinterachse sind völlig unproblematisch. Unterschiedliche Profile auf ein und der selben Achse, z.B. links ein Nokian-Rapsölsommerreifen und rechts ein runderneuerter Winterreifen sind da eher problematisch. Aber selbst das ist nicht verboten. Es dürfen auf einer Achse nur Reifen gleicher Bauart aufgezogen sein, also links radial und rechts diagonal ist nicht zulässig.
Problematisch im Handling werden aber unterschiedliche Profile rechts und links höchstens bei schneller Fahrt im starken Regen. In allen anderen Situationen wird man das beim Fahren überhaupt nicht bemerken.

Mit freundlichen Grüßen
Tilo

Moien

Das läuft dann auf 4 neue raus.

Warum?

An eine tatsächlich wirksame EU Regelung glaube ich nicht. Es mag sie geben, aber umgesetzt wird sie halt nicht. Grund für mein Zweifeln ist der Sommerlochfüller des letzten Jahres in Luxemburg. Belgien hatte eine Vorschrift geändert (hatte was mit Licht am Tag zu tun) und erstmal bei allen abkassiert. Im Luxemburger Radio und Fernsehen wurde daraufhin vor Reisen nach Belgien gewarnt, was dann von Aussenminister wiederrufen … usw. Irgendwann gabs dann eine Art Sammelklage und die meisten haben wohl Geld zurück bekommen.

Diesen Aufwand ist es mir definitiv nicht wert. Ich bin mit dem Wagen in halb Europa unterwegs, wer weiss wie abartig die Regeln woanders sind.

Ich hoffte auf jemanden zu stossen der sicher die tatsächlich eingesetzten Regeln der Länder um Deutschland drauf hat. Eine ähnliche Anfrage in einem spanischen Forum läuft noch.

Unterschiedliche Reifen auf Vorder und Hinterachse sind völlig
unproblematisch. Unterschiedliche Profile auf ein und der
selben Achse, z.B. links ein Nokian-Rapsölsommerreifen und
rechts ein runderneuerter Winterreifen sind da eher
problematisch.

Das schätze ich auch so ein.

Aber selbst das ist nicht verboten. Es dürfen

auf einer Achse nur Reifen gleicher Bauart aufgezogen sein,
also links radial und rechts diagonal ist nicht zulässig.

Continental, Goodyear & Co bauen doch eh nur noch eine Art bei den PKW-Grössen ?

Problematisch im Handling werden aber unterschiedliche Profile
rechts und links höchstens bei schneller Fahrt im starken
Regen.

Ich fahre nicht schnell im Regen. OK, kann trotzdem mal irgendwo Wasser stehen. Mein Fahrstyl ist eher defensiv, hab erst nach 2 Jahren festgestellt dass es eine ABS/ESP-Lampe an dem Auto gibt…

cu