1450 * 12 = 17.400
Tja liebe Inna06,
keine Ahnung. Ein Problem sehe ich. Wenn Deine Teilzeitbeschäftigung nichts mit der Selbständigkeit zu tun hat, dann wäre es vollkommen unproblematisch. Arbeitest Teilzeit als Gärtnerin und machst ein Strickmodengeschäft auf.
Wenn Du aber vorher siehst: Auweia, ich mache hauptsächlich was für Leute die keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben. Um jetzt den Preis niedrig zu halten will ich aus der Umsatzsteuer draußen bleiben! Da lasse ich mich jetzt von einem meiner künftigen Kunden in Teilzeit anstellen, dann bleibe ich sicher drunter! Dann würde ich als Finanzbeamter sagen: Gestaltungsmißbrauch.
Du siehst, es ist alles möglich. Deine Einzelfallschilderung ist nicht ausreichend. Investiere in eine Beratung bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Wenn er/sie Dich auch zukünftig begleiten soll, dann würde ich nichtmal eine Rechnung dafür erwarten. Das fällt dann unter Erstberatung.
Viel Erfolg!
Schöne Grüße
Dirk-D. Hansmann