Mischform Teilzeit/Selbständig

Hallo an alle Experten, die sich mit dem Thema Steuern auskennen.

Ich habe eine Frage: Wenn ich eine Teilzeitbeschäftigung (Angestellte) ausübe und zusätzlich selbständig bin bis 1450-, im Monat, muss ich bei meiner Rechnung die Umsatzsteuer angeben oder nicht? (Kleinunternehmergesetz)

1450 * 12 = 17.400

Tja liebe Inna06,

keine Ahnung. Ein Problem sehe ich. Wenn Deine Teilzeitbeschäftigung nichts mit der Selbständigkeit zu tun hat, dann wäre es vollkommen unproblematisch. Arbeitest Teilzeit als Gärtnerin und machst ein Strickmodengeschäft auf.

Wenn Du aber vorher siehst: Auweia, ich mache hauptsächlich was für Leute die keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben. Um jetzt den Preis niedrig zu halten will ich aus der Umsatzsteuer draußen bleiben! Da lasse ich mich jetzt von einem meiner künftigen Kunden in Teilzeit anstellen, dann bleibe ich sicher drunter! Dann würde ich als Finanzbeamter sagen: Gestaltungsmißbrauch.

Du siehst, es ist alles möglich. Deine Einzelfallschilderung ist nicht ausreichend. Investiere in eine Beratung bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Wenn er/sie Dich auch zukünftig begleiten soll, dann würde ich nichtmal eine Rechnung dafür erwarten. Das fällt dann unter Erstberatung.

Viel Erfolg!

Schöne Grüße
Dirk-D. Hansmann

hallo inna,

ein kleinunternehmergesetz gibt es nicht.
du könntest beim finanzamt die kleinunternehmerreglung nach §19 umsatzsteuergesetz beantragen.
wenn das finanzamt nicht zu stimmt, dann musst du am umsatzverfahren teilnehmen. zumindest was deine selbstständige tätigkeit betrifft.

mfg

jan schaarschmidt

Eine nicht selbständige Tätigkeit (Angestellte/r) ist umsatzsteuerrechtlich völlig egal. Bitte beachten: Es gibt kein Kleinunternehmergesetz, sondern eine Kleinunternehmerregelung im § 19 Umsatzsteuergesetz. Bis 17.500 Euro Umsatz im Jahr kann ich Kleinunternehmer sein. 1450 im Monat also auf des Messers Schneide. Zudem kommt es auf die Tätigkeit an. Manche sind schließlich umsatzsteuerfrei und fließen est garnicht in die 17500-Grenze ein.

Am Besten: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt anfordern, soweit ausfüllen wie es geht und dann ab ins Amt in die Infothek. Da werden Sie geholfen. Und ganz wichtig: nicht googlen :smiley: Steht viel Quatsch im Netz.

Wenn sie weniger als 17.500 Euro im Jahr Umsatz mit ihrer Selbständigkeit machen, dann können sie Kleinunternehmer sein. Dann dürfen sie die Umsatzsteuer nicht auf der Rechnung ausweisen!!!
Viele Grüße, Moni