Die Bezeichnung Mischgebiet wird in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im §6 definiert: " (1)Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören", zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts-und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe …etc.
Diese „bauliche Nutzung“ eines Gebietes wird im Bebauungsplan, den die Gemeinde einzeln für jedes Gebiet erstellt, festgelegt, und ist dort auch einsehbar. Die Gemeinde kann diese Nutzung „Mischgebiet“ weiter einschränken und definieren, sofern die allgemeine Zweckbestimmung gewahrt bleibt.
Das heisst also, das Gebiet hat eine Mischnutzung, nicht unbedingt das einzelne Gebäude oder Grundstück. Also es kann dort normale Wohnhäuser, Wohn-Geschäftshäuser und Gewerbebetriebe geben. Genaueres einfach beim Bürgerservice des Bauamtes erfragen. Auch einen Bebauungsplan kann man sich ruhig erläutern lassen, damit hat ja nicht jeder jeden Tag zu tun. Die Ämter sind für die Bürger da, nicht umgekehrt !
Freundliche Grüße
Beate Schlüter, freie Architektin