Missachten Briefgeheimnis

Partei A und B wohnen in einer Wohnung. Liegen aber im Streit.
Nun kam es dazu das Partei A die Post aus der Wohnung holen wollte. Partei A stellte daraufhin fest, dass ein Brief geöffnet wurde und nur noch als Schriftstück vorlag. Es gab keinen Briefumschlag mehr. Partei A rief den Absender an und fragte nach. Der Absender hatte den Brief ausdrücklich und eindeutig an Partei A adressiert.
Somit ist Partei B in keinster Weise dazu berechtigt, Post zu öffnen auf dem nicht sein Name steht.
Frage:
Was für Konsequenzen drohen Partei B, wenn Partei A Anzeige erstattet?

Danke für die Beantwortung.

http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

§ 202 StGB
Kuckst du: http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

Grüße
Renee

Danke für den Link!
Aber das wusste ich bereits.
Ich würde gern wissen, in welcher Höhe die Geldstrafe verhangen werden kann.
Oder unter welchen Aspekten die Freiheitsstrafe droht.

Danke für weitere Antworten

Hallo,

die Höhe der Geldstrafe hängt vom Einkommen des Täters ab. Sie wird in Tagessätzen angegeben, ein Tagessatz entspricht in etwa dem Tageseinkommen. Wird nicht gezahlt, gibt es für jeden Tagessatz einen Tag Freiheitsstrafe.

Gruss

Iru

Hallo erstmal,

da machen wir uns jetzt mal bitte kein Loch ins Hemd, und überlegen uns, wie der Angegriffene argumentieren wird: Keine böse Absicht; versehentlich aufgemacht; gar nicht gewusst, dass er das nicht durfte- schließlich hat man doch bislang zusammen gelebt, und und immer die Post des anderen gesehen; nicht gelesen; Brief noch da; Rachefeldzug eines enttäuschten Partners; alles gar nicht wahr … und jetzt versuch ihm mal daraus einen Strick mit Vorsatz und allem drum und dran zu drehen.

Am besten einfach mal tief durchatmen, und die Sache vergessen

Gruß vom Wiz