Hallo,
wir nehmen an, Person A ist auf einem KRAD mit überhohter Geschwindigkeit (im Fahrverbotbereich) unterwegs.
Es springt unerwartet ein Polizist auf die Straße und hält die Kelle heraus. Person A weicht aus, da der Bremsweg zu kurz ist, hält jedoch auch nachfolgend nicht an und führt seine Fahrt fort. Die Beamten notieren das Kennzeichen, können den Fahrer aber nicht mehr direkt stellen.
Fall A: Angenommen, es fand eine allgemeine Verkehrskontrolle statt
Fall B: Angenommen, es fand eine Lasermessung statt
Mit welchen strafrechtlichen Folgen bzw. Bußgeldern, ausgenommen für die Geschwindigkeitsübertretung, wenn sie denn festgestellt wurde, wäre zu rechnen?
Wie würden sich die Folgen verändern/verschärfen, wenn Person A in der verlängerten Probezeit wäre (mit einem weiteren B-Verstoß nach absolviertem Aufbauseminar, jedoch vor Fristablauf zur freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung)?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Hallo,
das Nichtbefolgen der Anhalteaufforderung durch die Polizei ist eine OWi.
im ersten Fall (allgemeine Kontrolle) kommt also ein Bußgeld (ich meine, sogar nur ein Verwarnung - bin mir aber nicht sicher).
Im zweiten Fall: ich habe mal gehört, dass niemand mitwirken muss, wenn es darum geht, ihn einer OWi zu bezichtigen - des dürfte da eigentlich gar nichts kommen.
Grds. gilt aber, dass man die „Täterschaft“ nachweisen muss - schwierig bei einer Kennzeichenanzeige und einer „Allerweltskombi“.
Somit dürfte ein Fahrtenbuch eine Möglichkeit sein, die die Verwaltung hat.
Gruß
HaWeThie
Ach ja: für den Fall, dass gerade vorher in dem Bereich ein Banküberfall stattgefunden hat, bei dem der Täter mit einem Krad abgehauen ist - da können ganz andere Sachen kommen; bis hin zum Schusswaffengebrauch
Vielen Dank für die Antwort.
Sie hat mir schon sehr geholfen und hat mich beim weiteren Googlen auf den richtigen Weg gebracht.
Folgendes hab ich nun gefunden:
Eine Anhalteaufforderung zu ignorieren, scheint sich wohl im Bereich von 50 Euro und 3 Punkten einzupendeln. Allerdings nur, wenn diese missachtet wird, wenn dabei eine noch stattfindende Ordnungswidrigkeit oder Straftat verhindert/beendet werden soll. Ist die Anhalteaufforderung nur zur Tätererkennung, bleibt das Weiterfahren an sich straffrei. Soweit zumindest mein bisher angelesener Kenntnisstand.
Das mit dem Fahrtenbuch scheint bei KRADs wohl auch nicht so einfach zu sein. Grundsätzlich ist es laut Urteilen ab einem Punkt verhältnismäßig. Allerdings spielt es, laut anderen Urteilen, eine signifikante Rolle, wie und wann der Täter identifiziert werden soll. So soll es schon nach zwei Wochen nicht mehr zumutbar sein, sich ohne Beweisfoto an den Fahrer zu erinnern.